Das Wichtigste in Kürze
- Bei Großlagen gibt es zwei Ebenen: die Einsatzleitung vor Ort (bei der örtlichen Feuerwehr) und die Gesamtführung mit Stab darüber (Landrat oder Oberbürgermeister).
- Mehrere Organisationen, mehrere Leitungen: Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei haben jeweils eigene gesetzliche Aufgaben und stimmen sich ab. Gemeinsam bilden sie bei Bedarf eine Führungseinheit.
- Die Einsatzstelle wird gegliedert: in Einsatzabschnitte (räumlich oder nach Aufgabe) mit Abschnittsleitern. Nachrückende Kräfte sammeln sich im Bereitstellungsraum.
- Der Stab arbeitet in Sachgebieten (S 1 bis S 6) nach der FwDV 100: Personal, Lage, Einsatz, Versorgung, Presse, Kommunikation.
- Im Katastrophenfall heißen die Stellen in Brandenburg Katastrophenschutzleitung (KatSL) und Führungsstab (FüSt).
Zwei Ebenen der Führung
Bei einer großen Lage führt nicht eine Person alles. Das BbgBKG trennt zwei Aufgaben:
- Einsatzleitung (§ 9): Vor Ort leitet der Einsatzleiter der örtlich zuständigen öffentlichen Feuerwehr. Ihm sind alle eingesetzten Feuerwehren, Einheiten des Katastrophenschutzes und Hilfskräfte unterstellt. Er nutzt die integrierte Regionalleitstelle als Führungsinstrument und kann Kräfte nachfordern.
- Gesamtführung (§ 7 und § 8): Sie liegt beim Oberbürgermeister oder Landrat (oder einer beauftragten Person). Sie ordnet die nötigen Maßnahmen an und darf der Einsatzleitung Weisungen erteilen. Im Katastrophenschutz bei Aufgaben des Landes führt das zuständige Ministerium.
Die Feuerwehr führt also taktisch an der Einsatzstelle, die Verwaltungsspitze verantwortet und priorisiert das Ganze, mit Zugriff auf Mittel, die die Feuerwehr nicht hat (Anordnungen, Verträge, Unterkünfte, Kommunikation mit Land und Bund).
Führungsstufen und Stäbe
Die Führungsstufen A bis D (siehe Führungsstufen) steigen mit der Lage: von Trupp und Gruppe über Führungsgruppe bis zum Führungsstab. Die FwDV 100 gibt den Aufbau vor.
Ein Führungsstab arbeitet nach der FwDV 100 in Sachgebieten:
- S 1: Personal und Innerer Dienst (Alarmierung nachrückender Kräfte, Ablösung, Unterbringung der Stabsmitglieder),
- S 2: Lage (sammeln, darstellen und bewerten, Lagekarte, Dokumentation),
- S 3: Einsatz (planen, Maßnahmen und Aufträge vorbereiten),
- S 4: Versorgung (Material, Verpflegung, Betriebsstoffe, Unterkunft),
- S 5: Presse- und Medienarbeit,
- S 6: Informations- und Kommunikationswesen (Funk, Telefon, Datenwege).
Im Katastrophenfall unterstützen die Katastrophenschutzleitung (KatSL) und der Führungsstab (FüSt) die Gesamtführung. Die KatSV zählt beide zu den Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes. Für Information und Kommunikation gibt es die Schnelleinsatzgruppe Führungsunterstützung (SEG-Fü).
Sprache im Stab: Der Stab berät und plant, die Einsatzleitung führt. Aufträge gehen über die Führungslinie, nicht am Stab vorbei.
Mehrere Leitungen, ein Ziel
Bei einem MANV, einer Großlage mit Polizeibeteiligung oder einem Industrieunfall sind oft mehrere Organisationen gleichzeitig tätig. Jede hat eigene gesetzliche Aufgaben:
- Feuerwehr: Gefahrenabwehr, Rettung, Technische Hilfe, Brandbekämpfung.
- Rettungsdienst: medizinische Versorgung und Transport (im MANV führt der Leitende Notarzt mit dem Organisatorischen Leiter).
- Polizei: Absperrung, Verkehr, Ermittlung, Sicherung der Beweise (bei Straftaten leitet sie ihre Maßnahmen, siehe Polizeilagen).
- Weitere: zum Beispiel Behörden, Betreiber, THW, Hilfsorganisationen.
Diese Leitungen stimmen sich ab und bilden bei Bedarf eine Führungseinheit (Technischer Einsatzleiter mit Beratern). Fachberater (zum Beispiel THW, Chemie, Statik) sind beratend, sie führen nicht.
Die Einsatzstelle gliedern
Wenn die Lage zu groß für eine Person wird, bildet der Einsatzleiter Einsatzabschnitte:
- Räumlich (zum Beispiel Abschnitt Nord und Süd) oder nach Aufgabe (zum Beispiel Wasserversorgung, Patientenbehandlung, Betreuung).
- Jeder Abschnitt hat einen Abschnittsleiter, der seine Kräfte führt und an die Einsatzleitung meldet.
- Es gibt klare Funkwege: Abschnittsleiter melden nach oben, die Einsatzleitung gibt Aufträge nach unten.
- Bereitstellungsraum: Nachrückende Kräfte sammeln sich dort, mit einem Bereitstellungsraumleiter, der Ankunft, Stärke und Ausrüstung erfasst und Aufträge weitergibt. So wird die Einsatzstelle nicht zugeparkt.
- Verbindung und Beratung: Verbindungspersonen und Fachberater unterstützen die Einsatzleitung.
Was die Führung braucht
- Lagekarte und Lagemeldungen: Wo wer ist, was bekannt ist, was fehlt. Die Lage wird fortlaufend aktualisiert.
- Meldewege und Funk: Der Funkverkehr bleibt sonst überlastet. Hilfreich sind Funkkanäle pro Abschnitt (siehe Digitalfunk und Leitstelle).
- Dokumentation: Einsatztagebuch, Personal- und Materialnachweise, Ablösung. Sie dient auch später (Kosten, Entschädigung, Versicherung).
- Ablösung und Ruhezeiten: Bei langen Lagen nicht dieselben Kräfte durchgehend einsetzen.
- Kommunikation nach außen: über S 5 und die Pressestelle, nicht aus der Mannschaft.
Was heißt das für dich?
- Du musst nicht alles wissen, aber wo du stehst: in welchem Abschnitt, bei welchem Führer, auf welchem Funkkanal.
- Meldungen kurz und eindeutig: Wer, wo, was, was fehlt (siehe Funk und Leitstelle).
- Aufträge wiederholen und erst danach handeln.
- Wenn du Führungskraft wirst: üben im Stab und im Bereitstellungsraum lohnt sich, auch bei kleinen Lagen. Die Abläufe sind dieselben.
Siehe auch: Großschadensereignis und Katastrophe, MANV, FwDV 100, Führungseinheiten, Führungsmittel.
Das ist eine Zusammenfassung zum Lernen und keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die Vorschriften in der aktuellen Fassung (BRAVORS, FwDV 100). Prüfe den aktuellen Stand.
- Vorschrift
- FwDV 100 (Führung und Leitung im Einsatz), Führungsvorgang und Führungssystem
- Gesamtführung
- Oberbürgermeister oder Landrat (oder Beauftragte), BbgBKG § 7 und § 8
- Einsatzleitung
- Leiter der örtlich zuständigen öffentlichen Feuerwehr, BbgBKG § 9
- Stab im Katastrophenfall
- Katastrophenschutzleitung und Führungsstab (KatSV)
- Sachgebiete des Stabes
- S 1 bis S 6
- Wichtig für
- Gruppenführer, Zugführer, Verbandsführer, Stabsmitglieder