H:VU Schiff – Schiffsunfall

Technische Hilfeleistung

Das Wichtigste in Kürze

  • H:VU Schiff: Schiffskollision, leckgeschlagenes Schiff, Transport- oder Fahrgastschiff. Laut Katalog Zug mit 1 LF und 1 RW, 1 Boot, MZF oder ELW 1. Sonstige Stellen: Wasser- und Schifffahrtsamt, Wasserschutzpolizei.
  • Menschenrettung zuerst (aus dem Wasser oder von Bord), Leck beurteilen, Umweltgefahr durch Betriebsstoffe beachten.
  • Auf dem Wasser: Rettungsweste (ohnmachtssicher), gesichert arbeiten. Besatzung einbinden, sie kennt das Schiff.
  • Lenzen: mehrere Pumpen mit hoher Leistung, Laderäume gleichzeitig leeren (sonst Bruchgefahr), Abdichten nur durch geschulte Kräfte (Holzkeile, Dichtkissen, Lecksegel).
  • Fahrzeug im Wasser: keine Rettungsversuche mit Atemschutz, Taucher abwarten, Schiffsverkehr stoppen.
Stichwort
H:VU Schiff (Nr. 10 im Katalog)
Beispiele laut Katalog
Schiffskollision, leckgeschlagenes Schiff, Transportschiff, Fahrgastschiff
Taktische Einheit
Zug
Fahrzeuge
1 LF, RW
Besondere Einsatzmittel
1 Boot
Führungskomponente
MZF oder ELW 1
Rettungsdienst-Stichwort
ja
Rettungsmittel
ohne Personen in Gefahr: RTW; mit Personen in Gefahr: RTW + NA
Sonstige Stellen
Wasser-/Schifffahrtsamt, Wasserschutzpolizei
Hinweis
Welche Kräfte für das Stichwort ausrücken, steht in der Alarm- und Ausrückeordnung deiner Wehr, die Katalogwerte sind nur Hinweise. Vor Ort entscheidet der Einheitsführer. Die Handgriffe übst du praktisch in der Wache.

Hinweis zur Tabelle: Stand der Katalogdaten: Juli 2015. Die Angaben sind Hinweise für mögliche Einsatzmittelketten. Maßgeblich ist die örtliche Alarm- und Ausrückeordnung.

Lage und Gefahren

Schiff leckgeschlagen

  • Zuständigkeiten: Wasserschutzpolizei, Wasser- und Schifffahrtsamt, Schifffahrt sperren lassen.
  • Gefahren: Wasser dringt ein, Schlagseite, Kraftstoff in Maschinenräumen, Ladung, Brand, Strömung.
  • Besonderheit: Mehrere Laderäume müssen gleichzeitig leergepumpt werden, sonst kann der Rumpf zerreißen.
  • Unterstützung: THW mit Tauchpumpen nachfordern, wenn die Mittel nicht reichen.

Fahrzeug im Gewässer

  • Eigenschutz: Arbeiten am Wasser nur mit ohnmachtssicherer Rettungsweste.
  • Keine improvisierten Rettungsversuche durch Einsatzkräfte mit Atemschutzgerät. Taucher (Tauchergruppe) alarmieren und abwarten.
  • Schiffsverkehr stoppen, Brücken mit Warnposten besetzen.
  • Einstiegspunkt für Taucher herrichten (zum Beispiel Steckleiter), bei Dunkelheit ausleuchten, Stellplatz für das Taucherfahrzeug frei halten.
  • Taucheinsatzführer übernimmt den Einsatzabschnitt „Wasser“ nach Lageeinweisung.
  • Elektrofahrzeug: keine unmittelbare elektrische Gefahr, aber Elektrolyse möglich, Hochvoltanlage möglichst abschalten. Scheinwerfer können nach dem Versinken noch leuchten (Positionsbestimmung).
  • Betriebsstoffe (Öl, Kraftstoff) beobachten, Behörden (Wasserschutzpolizei, Hafenamt, Umweltbehörde) informieren.

Vorgehen Schritt für Schritt

Ablauf

  1. Lage erkunden: Schiffstyp, Personenzahl, Schlagseite, Leck, Ladung, Brand?
  2. Menschenrettung: Personen aus dem Wasser holen oder von Bord führen (Boot, Rettungsring, Leinen). Wasserrettung siehe Seite „H:Person im Wasser/Eis“.
  3. Sichern: Schiff gegen Wegtreiben oder Sinken sichern. Leck nur durch Fachleute abdichten.
  4. Lenzen: mehrere Pumpen, gleichmäßig auf alle Räume. Bei erfolglosem Lenzen nach Möglichkeit das Schiff auf Grund setzen (Entscheidung durch Fachkräfte).
  5. Schifffahrt sperren lassen (Wasser- und Schifffahrtsamt oder Wasserschutzpolizei).
  6. Umweltschutz: Austretende Betriebsstoffe mit Ölsperren eingrenzen (siehe Seite „H:Öl Land und H:Öl auf Wasser“).
  7. Bei vielen Betroffenen: Rettungsdienst mit MANV-Stufe, Sammelstelle am Ufer.

Typische Fehler

  • Tauchversuche ohne Fachleute.
  • Ungleichmäßig gelenzt.
  • Schifffahrt nicht gestoppt.
  • Besatzung nicht eingebunden.
  • Leck selbst abgedichtet, ohne Schulung.

Lizenz und Quellenhinweis

Diese Seite beruht zum Teil auf Inhalten des Einsatzleiterwikis (Autorinnen und Autoren: siehe Versionsgeschichte der jeweiligen Wiki-Artikel), veröffentlicht unter der Lizenz CC BY-SA 4.0.

Änderungen: Die Inhalte wurden umformuliert, gekürzt, neu gegliedert und um Angaben aus weiteren Quellen ergänzt (zum Beispiel Einsatzstichwortkatalog Brandenburg, Vorschriften und Fachinformationen).

Lizenz dieser Seite: Entsprechend der Share-Alike-Bedingung wird auch diese Seite unter CC BY-SA 4.0 bereitgestellt. Sie darf unter dieser Lizenz mit Namensnennung weitergegeben und bearbeitet werden. Es wird keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen.

Siehe auch