Krankenhaus: Brandschutz und Räumungskonzept

Brandeinsätze

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Krankenhausbrand trifft Menschen, die sich nicht selbst retten können. Die Fachempfehlung will deshalb den Brand auf den Raum der Brandentstehung begrenzen und eine Räumung möglichst vermeiden.
  • Räumungskonzept: Das Personal soll Kranke in wenigen Minuten ins Freie, in einen benachbarten Räumungsabschnitt oder einen anderen sicheren Bereich bringen können. Das Konzept gehört zum Brandschutzkonzept und muss mit der Brandschutzdienststelle abgestimmt sein.
  • Räumungsabschnitte: je Geschoss mindestens zwei, durch feuerbeständige Wände getrennt, jeweils mit eigenem Treppenraum oder Ausgang ins Freie.
  • Technik: flächendeckende Brandmeldeanlage mit automatischer Übertragung zur Leitstelle, Sicherheitsstrom für mindestens 24 Stunden, zentrale Bedienstelle für die Feuerwehr, Feuerwehrpläne.
  • Wichtig: Die Empfehlung ist keine Rechtsvorschrift. Landesrecht kann abweichen. Wer sie nicht erfüllt, braucht einen gleichwertigen Ausgleich.

Wofür die Empfehlung gilt

  • Anwendungsbereich: Krankenhäuser und ähnliche Einrichtungen, die Kranke und Verletzte rund um die Uhr und vorübergehend versorgen, also Bereiche für Diagnostik, Therapie und Unterbringung, auch Intensivpflege und OP.
  • Nicht gemeint: Tageskliniken und ambulante Praxen, es sei denn, sie gehören zu einem Krankenhaus. Für die Unterbringung psychisch Erkrankter, besonders in geschlossenen Abteilungen, braucht es zusätzliche, abweichende Maßnahmen.
  • Bauordnungsrecht: Laut Empfehlung gibt es in den Ländern überwiegend keine eingeführten Sonderregeln für Krankenhäuser. Die Musterverordnung von 1976 gilt als weitgehend veraltet. Krankenhäuser werden als Sonderbauten nach der Musterbauordnung beurteilt. Auch auf Pflege- und Betreuungseinrichtungen lässt sich die Empfehlung anwenden. Siehe auch Pflegeeinrichtungen: Brandschutz und Räumung.
  • Ziel: einheitliche Anforderungen bundesweit, Planungssicherheit und eine Orientierung für die Brandschutzdienststellen.

Bereiche und Raumkonzepte

  • Allgemeine Funktionsbereiche: zum Beispiel Notaufnahme, Röntgen, Labor, Sterilisation, Apotheke.
  • Spezielle Funktionsbereiche: Bereiche mit Patienten, die aus medizinischen Gründen nicht kurzfristig verlegt werden können, zum Beispiel Teile der Intensivstation, Operationssäle, Kreißsäle, Dialyse, Isolierstationen, Kammern zur Sauerstoff-Überdrucktherapie.
  • Betten- und Pflegebereiche: Patientenzimmer, getrennt von anderen Bereichen. Andere Nutzungen aus den Funktionsbereichen sollen dort nicht vorgesehen werden.
  • Bereiche mit notwendigem Flur erfüllen § 36 Musterbauordnung. Raumgruppen sind brandschutztechnisch abgeschlossene Bereiche ohne notwendigen Flur mit gemeinsamen Zonen, zum Beispiel Servicebereich oder offener Pflegeplatz. Sie haben erhöhte Anforderungen, weil sie von der Regel abweichen.

Schutzziele: die zwölf funktionalen Anforderungen

Die Empfehlung beschreibt zuerst, was erreicht werden soll (FA1 bis FA12), und nennt danach Maßnahmen. Unerwünscht sind Brandausbreitung über den Brandraum hinaus, Versagen von Abtrennungen, Sichtbehinderung durch Rauch sowie Verbrennungen und toxische Gase.

  • Brandentstehung und Ausbreitung gering halten (FA1): Baustoffe, Oberflächen, Einrichtung und Zündquellen beachten, Brandlasten und Zündquellen trennen.
  • Brand auf den Raum begrenzen (FA2): Brand-, Evakuierungs- und Rauchabschnitte, selbstschließende Türen, Entrauchung, Lüftungstechnik.
  • Andere Personen nicht gefährden (FA3) und Flucht- und Rettungswege ausreichend lange nutzbar (FA4).
  • Räumungskonzept als Nachweis der Personensicherheit (FA5). Es ist aber nur die letzte Maßnahme: Bau, Technik und Betrieb sollen eine Räumung möglichst unnötig machen (FA6).
  • Räumung üben (FA7).
  • Einsatzkräfte nicht gefährden (FA8): Standsicherheit für die Löschzeit, dauerhaft Funk, keine unerwarteten Änderungen im Brandgeschehen, Gefahrenbereiche erkennbar.
  • Löschen ohne Zeitverzug (FA9): Alarmierung, Zugänge, Aufstell- und Bewegungsflächen, Angriffswege und Löscheinrichtungen abstimmen, Brandort eindeutig lokalisieren, alle Bereiche mit Löschwasser erreichen.
  • Betriebliche Maßnahmen (FA10), Brandschutzmanagement (FA11) und Nachbarbereiche funktionsfähig halten (FA12).
  • Abweichungen vom Wortlaut sind möglich, wenn das Sicherheitsniveau gleichwertig erreicht wird. Beispiele aus der Empfehlung: Mit einer flächendeckenden selbsttätigen Löschanlage kann auf einzelne Anforderungen verzichtet werden. Dagegen kann eine betriebliche Feuerwehr auch unter 1000 Betten nötig sein.

Bauliche Anforderungen

  • Tragwerk: tragende Bauteile feuerbeständig und nichtbrennbar, bei Gebäuden mit nur einem Geschoss feuerhemmend. Dämmstoffe, Wand- und Deckenbekleidungen und Unterdecken sollen nichtbrennbar sein.
  • Brandabschnitte: Brandwandabstände dürfen schutzzielorientiert größer sein, wenn der Abschnitt höchstens 2.000 m² hat. Größere Abschnitte müssen durch weitere Maßnahmen ausgeglichen werden.
  • Räumungsabschnitte: je Geschoss mindestens zwei, durch feuerbeständige Wände getrennt und im Zuge der Rettungswege unmittelbar verbunden. Jeder Abschnitt hat einen eigenen notwendigen Treppenraum oder Ausgang ins Freie. Aufnahmekapazität und Größe legt das Räumungskonzept fest, ebenso Bedarf und Anordnung von Bettenaufzügen und Evakuierungsaufzügen.
  • Raumgruppen: einzeln höchstens 500 m² und höchstens ein Geschoss.
  • Spezielle Funktionsbereiche: Es sollen entweder sicherer Verbleib im Brandfall oder rasche Räumung möglich sein. Beispiel aus der Empfehlung: Bei mehreren Operationssälen können bis zu zwei Säle zu einem abgetrennten Bereich zusammengefasst werden. In Intensivbereichen mit mehreren Personen in größeren Räumen ist ein sicherer Verbleib nicht immer erreichbar, dort stehen rasche Räumung durch das Klinikpersonal und weiterlaufende medizinische Geräte im Vordergrund.
  • Wände: zwischen Patientenzimmern und zu anderen Räumen feuerhemmend und nichtbrennbar. Außenwände und ihre Bekleidungen nichtbrennbar. Zwei Patientenzimmer dürfen ausnahmsweise mit gemeinsamen Versorgungsleitungen verbunden sein, wenn die Zwischenwand rauchdicht ist und der sichere Verbleib im Räumungskonzept nachgewiesen wird.
  • Rettungswege: von jedem für Patienten zugänglichen Aufenthaltsraum zwei voneinander unabhängige, möglichst entgegengesetzte Wege ins Freie. Bei Raumgruppen dürfen sie nicht über denselben notwendigen Flur führen. Der zweite Weg darf über eine benachbarte Raumgruppe führen, aber nicht über Intensivstationen, OP-Bereiche oder andere Bereiche mit eingeschränkter Zugänglichkeit.
  • Treppen: für Tragen geeignet, Laufbreite mindestens 1,25 m, beidseitig Handläufe ohne freie Enden, Podeste mindestens 1,50 m tief, keine gewendelten Läufe. Treppenräume über mehr als zwei Vollgeschosse haben oben eine Rauchabzugsöffnung von mindestens 1 m², bedienbar vom Erdgeschoss und vom obersten Absatz, beschriftet mit „Rauchabzug“. Wände notwendiger Treppenräume in Bauart von Brandwänden.
  • Flure: mindestens 2,25 m breit, bei vorgesehener Rettung ohne Betten mindestens 1,50 m. Stichflure höchstens 15 m. Die Breite darf nicht durch Betrieb oder Einbauten eingeengt werden.
  • Türen: Brandwandtüren feuerbeständig, rauchdicht, selbstschließend. Türen von Patientenzimmern sollen Freilauftürschließer haben, wenn sie betrieblich offen bleiben müssen. Türen im Rettungsweg haben mindestens 1,25 m lichte Breite (bei nicht vorgesehener Rettung in Betten mindestens 0,9 m), öffnen in Fluchtrichtung und haben keine Schwellen. Bei Türen, die zur sicheren Unterbringung verschlossen sind, muss das Personal im Gefahrenfall ohne Zeitverzug öffnen können.
  • Rauchableitung: Flure und Raumgruppen brauchen Öffnungen oder Anlagen, die Rauch ohne Gefahr für Patientenzimmer abführen. Alternativ kann Rauch über allgemein zugängliche Räume mit Fenstern abgeführt werden. Diese Räume sind zu kennzeichnen und im Feuerwehrplan hervorzuheben.

Technik

  • Brandmeldeanlage: flächendeckend und selbsttätig, Meldung unmittelbar und automatisch zur Leitstelle. Zugleich wird das Personal nach Räumungskonzept alarmiert. Zusätzlich zur stillen Alarmierung soll es den Ort im Klartext erfahren (Raumnummer und Geschoss, zum Beispiel über DECT-Telefone oder Pager).
  • Zentrale Bedienstelle: je Gebäude ein für die Feuerwehr leicht zugänglicher Raum für Entrauchung, Löschanlagen, Gebäudefunk, Brandmelde- und Alarmierungsanlagen. Siehe Brandmeldeanlage im Einsatz.
  • Sicherheitsbeleuchtung: in Rettungswegen, Gemeinschaftsbereichen von Raumgruppen und Dienstzimmern.
  • Sicherheitsstrom: versorgt unter anderem Sicherheitsbeleuchtung und -kennzeichnung, Brandmeldeanlage, Feuerwehrfunkanlage, Löschanlagen, Druckerhöhung für Löschwasser, Rauchabzug, Evakuierungs- und Feuerwehraufzüge und die unmittelbare Patientenversorgung. Mindestens 24 Stunden, Unterbrechung bei Umschaltung höchstens 15 s. Für medizinische Bereiche ist eine unterbrechungsfreie Stromversorgung nötig. Nach dem BBK-Leitfaden soll Notstrom mindestens 72 Stunden reichen.
  • Objektfunk: Ist der BOS-Funk im Gebäude gestört, wird eine Anlage zur Unterstützung nötig.
  • Löscheinrichtungen: Feuerlöscher und Wandhydranten Typ F in ausreichender Zahl. Im Einvernehmen mit der Brandschutzdienststelle kann auf Wandhydranten verzichtet oder eine trockene Steigleitung zugelassen werden.
  • Selbsttätige Löschanlagen: an die Brandmeldeanlage angeschlossen, Auslösung geht automatisch zur Leitstelle.
  • Aufzüge: Brandfallsteuerung fährt in ein Geschoss mit Ausgang ins Freie. Bei Krankenhäusern in Hochhäusern sind mindestens ein Aufzug und ein Bettenaufzug als Feuerwehraufzüge auszubilden. Siehe Feuerwehraufzug.
  • Lüftung: grundsätzlich nach M-LüAR. Brandschutzklappen mit eigenen Rauchauslöseeinrichtungen, eine Steuerung nur über die Brandmeldeanlage gilt nicht als gleichwertig. Für zentrale Lüftung von Patientenzimmern nennt die Empfehlung eine Alternative ohne Brandschutzklappen, unter anderem mit Kaltrauchsperren im Zimmer, Leitungen höchstens 100 mm Nennweite und Zuluft mit 10 % der Maximalleistung.

Organisation und Betrieb

  • Brandlasten und Zündquellen in speziellen Bereichen so weit wie möglich verringern und trennen. Brennbares in verschlossenen Schränken aus nichtbrennbarem Material, besonders brandgefährliche medizinische Stoffe in Sicherheitsschränken.
  • Räumungskonzept schon beim Bauantrag vorlegen, spätestens vor der Baugenehmigung. Es beschreibt Infrastruktur, Alarmierungskette, Zahl des Personals, Rettungsmittel und Maßnahmen bis zum Eintreffen der Feuerwehr und berücksichtigt das Vorgehen der Feuerwehr.
  • Übungen prüfen das Konzept regelmäßig.
  • Rettungswege frei halten, Feuerwehrpläne vorhalten.
  • Brandschutzbeauftragte und Brandschutzordnung: Der Betreiber bestellt eine Brandschutzbeauftragte oder einen Brandschutzbeauftragten und stellt eine Brandschutzordnung auf, die unter anderem Alarmierungsstufen, Aufgaben der Brandschutz- und Räumungshelfer und die Alarmierung von diensthabendem und dienstfreiem Personal regelt.
  • Unterweisung: zu Beginn und danach mindestens jährlich, mit Niederschrift. Die Brandschutzdienststelle kann teilnehmen.
  • Betriebliche Feuerwehr: Bei mehr als 1.000 Betten ist zu prüfen, ob eine ständig einsatzbereite betriebliche Feuerwehr nötig ist.
  • Hubschrauberlandeplätze: Anforderungen stehen in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Genehmigung von Hubschrauberlandeplätzen.

Was heißt das für dich?

  • Vorab informieren: Kennt eure Wehr die Krankenhäuser im Ausrückebereich? Feuerwehrplan, Bedienstelle der Brandmeldeanlage und zentrale Bedienstelle für die Entrauchung sollten bekannt sein.
  • Im Einsatz: Das Räumungskonzept des Hauses sieht Räumungsabschnitte und eine Rettung durch das eigene Personal vor. Frag beim Eintreffen nach dem Stand der Räumung und danach, wo wie viele Patienten sind.
  • Rauchabzüge und Treppenräume: Die Bedienstellen für den Rauchabzug im Treppenraum sind beschriftet und zeigen offen oder geschlossen an.
  • Funk prüfen: Gibt es im Gebäude Funklöcher, muss das Haus eine Funkanlage haben. Melde Probleme an die Wehrführung.
  • Planungsstand: Die Empfehlung beschreibt Soll-Anforderungen für Planung und Prüfung. Was in einem bestimmten Haus tatsächlich gilt, steht im Brandschutzkonzept und in der Baugenehmigung.
Quelle
AGBF/DFV Fachempfehlung „Brandschutztechnische Anforderungen an Krankenhäuser“ (2023-02, September 2023)
Rechtsstatus
Orientierungshilfe, keine bauaufsichtliche Regelung; Landesrecht kann abweichen
Räumungsabschnitte
mindestens zwei je Geschoss, durch feuerbeständige Wände getrennt
Raumgruppe
höchstens 500 m² und höchstens ein Geschoss
Flurbreite
mindestens 2,25 m, bei Rettung ohne Betten mindestens 1,50 m
Treppe
nutzbare Laufbreite mindestens 1,25 m, Podeste mindestens 1,50 m tief, keine gewendelten Läufe
Sicherheitsstrom
mindestens 24 Stunden, Umschaltung höchstens 15 s; Notstrom nach BBK-Leitfaden mindestens 72 Stunden
Unterweisung
zu Beginn und danach mindestens jährlich

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