Nach dem Brand: Brandursache, Polizei und kalte Brandstelle

Brandeinsätze

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Feuerwehr ist Zeuge. Rettung und Brandbekämpfung haben absoluten Vorrang vor der Spurensicherung. Danach hilft jede Beobachtung und jede dokumentierte Veränderung der Polizei bei der Brandursache.
  • Was du festhalten kannst: Zustand von Fenstern und Türen, Farbe von Flammen und Rauch beim Eintreffen, ungewöhnliche Geräusche, ungewöhnliche Reaktionen auf den Löschangriff, Fundorte von Verletzten, Schalter- und Sicherungsstellungen.
  • Nichts ohne Not verändern: Brandausbruchstelle erhalten, Brandschutt nicht umlagern, verdächtige Gegenstände nicht entfernen, Fahrzeug am Brandort lassen. Notwendige Veränderungen dokumentieren (wer, wann, was).
  • Zweifelsfrei Tote werden nicht geborgen.
  • Kalte Brandstelle: erst betreten nach Prüfung der Einsturzgefahr, Abkühlung, Freigabe durch die zuständige Stelle und ausreichender Lüftung. Ruß ist giftig und ätzend.

Zusammenarbeit mit der Polizei

  • Rollenverteilung: Für die Ermittlung der Brandursache sind Polizei und Staatsanwaltschaft zuständig. Die Feuerwehr ist dabei Zeuge und Beobachter. Die Polizei sperrt die Brandstelle in der Regel ab, sobald gelöscht ist, und kontrolliert den Zugang, damit Spuren nicht verloren gehen.
  • Vorrang der Gefahrenabwehr: Rettung von Personen und Brandbekämpfung gehen vor Strafverfolgung. Spuren werden nur gesichert, wenn es die Lage zulässt.
  • Verdächtiges auf der Anfahrt: Auffälligkeiten bei der Anfahrt (zum Beispiel verdächtige Personen oder Fahrzeuge) sofort der Polizei mitteilen.
  • Zeitpunkt und Inhalt der Meldung beim Alarm hält in der Regel die Leitstelle fest.

Was du beobachten und festhalten sollst

  • Brandfortschritt: Entstehung, Vollbrand oder Abklingphase beim Eintreffen.
  • Flammen und Rauch: Farbe und Erscheinung, ungewöhnliche Geräusche.
  • Gebäudezustand: Fenster und Türen geschlossen, verschlossen oder beschädigt.
  • Löschangriff: ungewöhnliche Reaktionen und außergewöhnliche Behinderungen, an den Brandherd zu gelangen.
  • Verletzte: Fundorte.
  • Einsatzdaten: eingesetzte Feuerwehren, Erreichbarkeit der Einsatzleitung, Zahl der Einsatzkräfte, Verlauf der Brandbekämpfung, Einsatz von Spezialfahrzeugen und -geräten.
  • Atemschutzträger: Personalien festhalten und der Polizei weitergeben, denn sie waren im Brandraum.
  • Wie: möglichst im Einsatzbericht, mit Foto oder Video.

Spuren erhalten

  • Brandausbruchstelle soweit möglich erhalten und absichern.
  • Anzahl der Brandherde feststellen.
  • Schalter und Sicherungen: Stellungen festhalten und notwendige Änderungen dokumentieren (wer, wann, welche).
  • Verdächtige Gegenstände (zum Beispiel elektrische Geräte, Kerzen, Wachsreste, Aschebehälter, Benzinkanister) wenn möglich nicht entfernen und die Lage dokumentieren.
  • Brandschutt: Bei Verdacht auf Brandstiftung keinen Brandschutt umlagern. Muss Schutt geborgen werden, Herkunft und Verbleib festhalten, bei Bedarf getrennt ablagern und gegen Veränderung sichern.
  • Pkw-Brand: Fahrzeug am Brandort belassen, abgeschleppt wird nur, wenn es unbedingt nötig ist.
  • Verdachtsmomente (zum Beispiel Benzingeruch) festhalten.
  • Inventar entfernen erst nach Freigabe der Brandstelle durch die Polizei.
  • Betreten der Brandstelle nur, wenn es unbedingt nötig ist.
  • Tote: zweifelsfrei Tote nicht bergen.

Fotos, Videos und Datenschutz

  • Fotos und Videos von Sachen sind in der Regel erlaubt. Auch notwendige Veränderungen am Brandort dürfen so festgehalten werden.
  • Aufnahmen von Personen oder personenbezogenen Daten (zum Beispiel Kfz-Kennzeichen) können Persönlichkeitsrechte verletzen. Es kann eine Strafbarkeit nach dem Kunsturhebergesetz und dem Strafgesetzbuch bestehen.
  • Nichts in sozialen Medien verbreiten. Mehr zur Öffentlichkeitsarbeit auf der Seite Pressearbeit an der Einsatzstelle.

Die kalte Brandstelle

  • Warum gefährlich: Auch nach dem Löschen bleiben Brandfolgeprodukte zurück. Im Ruß und auf verschmutzten Flächen sind gesundheitsschädliche Stoffe. Sie sind giftig und ätzend. Das gilt auch noch lange nach dem Brand.
  • Wann betreten: Die erkaltete Brandstelle wird erst nach
  • Prüfung der Einsturzgefahr und gegebenenfalls Sicherung,
  • Abkühlung auf Umgebungstemperatur,
  • Freigabe durch die zuständige Behörde (Bauaufsicht, Feuerwehr oder Kriminalpolizei) und
  • ausreichender Durchlüftung

betreten. Als Richtwert nennt das Einsatzleiterwiki: frühestens nach einer Stunde.

  • Verschleppung vermeiden: Fenster öffnen und Türen schließen, Schuhe auf nassen Tüchern abtreten, verschmutzte Böden abdecken. Siehe Schwarz-Weiß-Trennung.
  • Versorgung abschalten: Strom, Heizung, Klimaanlage, Gas und Druckluft bei Schädigung oder Verdacht außer Betrieb nehmen und gegen Wiederinbetriebnahme sichern. Angeschmorte Kabel und Brandfolgeprodukte können Kurzschlüsse verursachen. Keine Funktionstests von Geräten oder Anlagen.
  • Löschwasser: Ausbreitung verhindern, aufnehmen und nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Siehe Löschwasser: Rückhaltung.

Was du den Betroffenen sagen kannst

Die vfdb und der Versicherungsverband haben ein Informationsblatt für Betroffene entwickelt, das Feuerwehren bereithalten und als Erstinformation aushändigen können.

  • Ruhe bewahren: Sicherheit geht vor Geschwindigkeit.
  • Versicherer (und Versicherungsmakler) sofort informieren und alle weiteren Schritte mit ihm abstimmen.
  • Schadenbild dokumentieren mit Fotos und Skizzen. Schadenstelle gegen unbefugtes Betreten sichern.
  • Nur kleine Schäden selbst reinigen: bei einem Brand mit rund 1 m² und kaum Verschmutzung (zum Beispiel Papierkorb, Kerzengesteck, Kochstelle) mit Handschuhen und Einmalanzug. Alles darüber hinaus gehört in die Hand von Fachfirmen.
  • Lebensmittel und Medikamente, die Rauch oder Hitze ausgesetzt waren, nicht mehr verwenden und fachgerecht entsorgen.
  • Entsorgung: Abfälle mit brandtypischen Verunreinigungen gelten im Regelfall zunächst als gefährlicher Abfall. Bei kleinen privaten Schäden dürfen haushaltsübliche Mengen über den Restmüll.
  • Luftfeuchtigkeit senken und das Objekt gegen Regen sichern, um Folgeschäden (zum Beispiel Korrosion) zu vermeiden. Das stimmen Betroffene mit der Versicherung ab.
  • Schutzausrüstung der Fachfirmen: mindestens Einweg-Schutzanzug der Kategorie III Typ 6, wasserdichte Handschuhe und gegebenenfalls eine Atemschutzmaske P2.

Was heißt das für dich?

  • Während des Einsatzes: Menschen retten und löschen kommt zuerst. Räume nichts weg und verändere nichts, was du nicht musst. Merke dir, was du siehst, und sag es dem Einsatzleiter. Er gibt es an die Polizei weiter.
  • Nach dem Löschen: Wenn du etwas verändert hast (Tür aufgebrochen, Schalter umgelegt, Schutt bewegt), sag es und halte es fest.
  • Fotos: Mach keine Bilder von Personen und stell nichts ins Internet.
  • Maßgeblich sind die Vorgaben deiner Wehr und der Polizei vor Ort. Die Seite fasst ein Merkblatt für die Zusammenarbeit von Feuerwehr und Polizei an Brandstellen und das vfdb-Merkblatt zu kalten Brandstellen zusammen. Der Richtwert „frühestens nach einer Stunde“ steht im Einsatzleiterwiki (CC BY-SA 4.0).
Zuständig für die Brandursache
Polizei, Staatsanwaltschaft; die Feuerwehr unterstützt als Zeuge
Spuren
Brandausbruchstelle erhalten und sichern, Brandschutt nicht umlagern
Tote
zweifelsfrei Tote nicht bergen
Fotos
von Sachen in der Regel erlaubt, von Personen und Kfz-Kennzeichen nicht
Atemschutzträger
Personalien festhalten und der Polizei weitergeben
Kalte Brandstelle betreten
frühestens nach etwa einer Stunde (Richtwert), Einsturzgefahr, Abkühlung, Freigabe, Lüftung
Versicherung
Betroffene informieren zuerst den Versicherer

Selbsttest: Zu diesem Thema gibt es 16 Multiple-Choice-Fragen mit Erklärung zu jeder Antwort. Du findest den Test oben auf der Themenseite in der App.

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