Schwarz-Weiß-Trennung: Verschleppung von Ruß und Schadstoffen

Gefahren der Einsatzstelle

Das Wichtigste in Kürze

  • Ruß ist der Träger: Die Schadstoffe im Brandrauch haften an Rußpartikeln und gelangen so leicht von der Einsatzstelle in Fahrzeuge, Umkleiden, Werkstätten und bis nach Hause. Das nennt die DGUV Kontaminationsverschleppung.
  • Schwarz-Weiß-Trennung heißt: Alles, was mit Ruß und Brandrückständen in Berührung kam, bleibt im schwarzen Bereich. Der weiße Bereich (Mannschaftsraum, Sozialräume, Privatkleidung, Zuhause) bleibt sauber.
  • Faustregel: Wenn umluftunabhängiger Atemschutz nötig war, ist die PSA kontaminiert. Auch wo Rußniederschlag liegt oder Kleidung nach Brandrauch riecht, ist von Kontamination auszugehen.
  • Nie: kontaminierte PSA trocken ausschütteln oder mit Druckluft abblasen, unverpackt im Mannschaftsraum fahren, in privaten Fahrzeugen oder der privaten Waschmaschine transportieren und reinigen.
  • Nach dem Einsatz: PSA ablegen, Hände, Gesicht, Hals und Nacken zuerst reinigen, Duschen zeitnah (laut Checkliste innerhalb etwa einer Stunde), danach saubere Kleidung. Fahrzeug und Mannschaftsraum waschen, wenn nötig.
  • Im Feuerwehrhaus muss die Trennung baulich oder organisatorisch klappen: Umkleide getrennt von Fahrzeughalle, Spinde mit Trennung, Einsatzkleidung nicht in Sozialräume.

Warum Ruß so gefährlich ist

Brandrauch enthält viele Stoffe, darunter krebserzeugende (siehe Krebsrisiko im Feuerwehrdienst). Im heißen Rauch sind sie gasförmig, beim Abkühlen lagern sie sich an Rußpartikeln, Kondensat und Asche an. Diese Partikel sitzen auf PSA, Geräten, Fahrzeugen und Haut.

Wege in den Körper und aus der Einsatzstelle

Das Heft der DGUV unterscheidet:

  • Inkorporation: Aufnahme in den Körper über die Atemwege (dagegen hilft Atemschutz), über die Haut und über den Verdauungstrakt.
  • Kontamination: Kontakt mit verunreinigten Oberflächen und Gegenständen, zum Beispiel PSA, Ausrüstung und die Haut selbst.
  • Haut: Viele Stoffe sind hautresorptiv. Die Schutzkleidung hält sie weitgehend ab oder sie lagern sich darauf ab, aber ein kleiner Teil dringt hindurch. Bleiben sie auf der Haut, können sie in den Körper gelangen.
  • Verdauungstrakt: Wird in der Nähe des Rußniederschlags gegessen, getrunken oder geraucht, ohne vorher gründlich zu reinigen, können Stoffe auch so aufgenommen werden. Dieser Weg wird oft vergessen.
  • Verschleppung: Auch nach Ende des Einsatzes bleibt Ruß an PSA und Geräten und gelangt in Fahrzeuge, Umkleiden, Werkstätten und in den privaten Bereich.

Woran du Kontamination erkennst

  • Umluftunabhängiger Atemschutz war nötig, weil die Rauchentwicklung im Arbeitsbereich so stark war: Die eingesetzte PSA und Ausrüstung gelten als kontaminiert.
  • Rußniederschlag liegt: Die betroffenen Flächen, PSA und Geräte gelten als kontaminiert.
  • Ausrüstung riecht nach Brandrauch oder ist sichtbar verschmutzt, zum Beispiel durch Ruß: Kontamination annehmen.
  • Wo Asbestfasern, Fasern aus Dämmstoffen oder Stäube frei wurden, braucht die Reinigung besondere Sachkunde, gegebenenfalls eine Fachfirma. Siehe Asbest.

An der Einsatzstelle

  • Fahrzeuge richtig aufstellen: nicht im Rauch oder in der Ausbreitungsrichtung der Brandgase, Fenster, Türen, Klappen und Rollläden geschlossen, Lüftung der Fahrzeuge aus.
  • PSA noch an der Einsatzstelle ablegen und stark belastete Körperstellen (Hände, Hals, Nacken, Gesicht) reinigen. Die Reihenfolge beim Ausziehen steht auf der Seite Einsatzstellenhygiene.
  • Keinesfalls trocken ausschütteln oder mit Druckluft abstrahlen: Der starke Luftstrom verteilt Ruß und Fasern unkontrolliert und großräumig. Stattdessen leicht ausklopfen und lüften (Ausgasung), mit Atemschutz oder Maske mit geeignetem Filter, bei starkem Ruß erst nass vorreinigen.
  • Grobreinigung von Fahrzeug, Geräten und Ausrüstung bei starker Verschmutzung schon vor Ort, zum Beispiel mit Wasser und einem neutralen Universalreiniger oder Einwegreinigungstüchern. Wer das macht, schützt sich wie beim Reinigen.
  • Essen und Trinken nicht in der Nähe der Brandstelle. Erst PSA ablegen, Hände und Gesicht reinigen.
  • Transport: Kontaminierte PSA und Ausrüstung in gesonderten Behältern mit Ladungssicherung transportieren, nicht unverpackt in der Mannschaftskabine. Es eignen sich zum Beispiel heißwasserlösliche Wäschesäcke für maschinenwaschbare PSA, Kunststoffbeutel für manuell gereinigte Geräte und luftdichte Rolltonnen.
  • Kein Fahrzeug mit kontaminierter PSA besteigen (Checkliste der DGUV).
  • Privat nie: Das Mitführen kontaminierter PSA in privaten Fahrzeugen oder das Waschen in privaten Waschmaschinen verschleppt Schadstoffe bis ins engste Familienumfeld.
  • Persönliches wie Handy, Geldbeutel und Schlüsselbund nicht mit zum Einsatz nehmen (Checkliste).

Im Feuerwehrhaus

  • Strikte Trennung: Das Feuerwehrhaus soll nur eng begrenzte Bereiche haben, die mit kontaminierter PSA betreten werden. Das übrige Haus bleibt frei. Die Trennung klappt am besten baulich, bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten ist darauf zu achten.
  • Wer die PSA schon an der Einsatzstelle abgelegt hat, braucht im Haus meist keine zusätzlichen Maßnahmen.
  • Checkliste der DGUV für das Haus:
  • Schwarz- und Weißbereiche kennzeichnen.
  • Bauliche Trennung von Umkleide und Fahrzeughalle.
  • Spinde mit räumlicher Trennung von Privat- und Einsatzkleidung.
  • Private Unterwäsche bereithalten, Pool mit Ersatzkleidung (zum Beispiel Trainingsanzüge).
  • Sozialräume, Küche und Verwaltung nicht mit Einsatzkleidung betreten.
  • Abgasabsauganlage oder organisatorische Regeln in der Fahrzeughalle.
  • Sammelbehälter für PSA, Feuerschutzhauben und Geräte möglichst außerhalb des Feuerwehrhauses.
  • Freier Zugang zur Waschhalle oder zum Waschplatz.
  • Siehe auch Feuerwehrhaus: Sicherheit und Feuerwehrhaus planen.

Reinigen: PSA, Geräte, Fahrzeug

  • Grobreinigung an der Einsatzstelle, Feinreinigung meist im Feuerwehrhaus, oder durch Fachfirma, andere Feuerwehren oder zentrale Pflegestellen. Auch dabei gilt: geeignete PSA tragen und die Umwelt beachten, nicht alle Abwässer dürfen ungereinigt in die Kanalisation.
  • Schutz der Reinigenden (Mindestausrüstung): körperbedeckende Schutzkleidung oder Feuerwehrschutzbekleidung, wasserdichte Schutzschuhe, Einmalhandschuhe, flüssigkeitsdichte Einwegschürze mit langen Ärmeln und eine FFP3-Maske, zum Beispiel bei Staubentstehung. Bei Bedarf Augenschutz, Chemikalienschutzhandschuhe, Einwegschutzanzug.
  • Manuelle Reinigung von Helm, Handschuhen, Stiefeln und Handlampen: abnehmbare Teile ab, handwarmes Wasser mit neutralem Reinigungsmittel (pH 6,0 bis 10,5), weiche Bürste oder Schwamm, nicht untertauchen, wenn der Hersteller es nicht zulässt, Handschuhe am besten angezogen reinigen, Innenseite nur mit frischem Wasser. Danach klar abspülen und trocknen, bei Trockenhilfe höchstens 40 °C. Vorher klären, ob Desinfektionsmittel das Material angreifen.
  • Waschen von PSA: nach Herstellerangaben, grobe Verschmutzung vorher an der Einsatzstelle abspülen. Die DGUV empfiehlt industrielle Waschmaschinen, die Trommel nicht ganz füllen (die Kleidung muss locker umherfliegen), bei starker Kontamination nur einen Satz oder Einzelteile, zwischen zwei Waschgängen einen Spülwaschgang der leeren Maschine und möglichst kurze Zeit zwischen Verschmutzung und Wäsche. Trockner wirken besser als Lufttrocknung.
  • Schläuche: kontaminierte Druckschläuche bis zur Reinigung in Wasser einweichen. Das verbessert die Wirkung der Schlauchwaschanlage und verhindert Staub.
  • Fahrzeug: Die Checkliste nennt als Abschluss: eventuell Fahrzeug waschen, auch den Mannschaftsraum. Geräte vor dem Einräumen in die Fahrzeuge fein reinigen.
  • Entsorgen: Lässt sich PSA nicht sicher reinigen oder ist die Weiterverwendung nicht gesichert, muss sie fachgerecht entsorgt werden.
  • Mehr zur Pflege und Aussonderung: Pflege von Schutzkleidung.

Körper und Haut

  • Duschen: zeitnah nach Einsätzen mit Kontamination, laut Checkliste innerhalb etwa einer Stunde nach dem Ablegen der PSA. Die DGUV nennt es besonders wichtig, damit Schadstoffe nicht durch die Haut aufgenommen werden.
  • Wechselkleidung: Im Feuerwehrhaus müssen Ersatzkleidung, Unterwäsche und Handtücher gelagert werden können, in belüfteten Spinden.
  • Hautschutz: Nach dem Duschen Haut pflegen. Der Träger muss Körperreinigungs-, Desinfektions- und Hautpflegemittel in ausreichender Menge bereitstellen.
  • Hände: Seifenwaschen schwächt die Hautbarriere, deshalb gilt Desinfizieren besser als Waschen, wenn die Hände nicht grob verschmutzt sind. Bei grober Verschmutzung (Sand, Schmutz) zuerst waschen. Die DGUV fasst es so zusammen: erst desinfizieren, dann waschen, und nach dem Waschen nur desinfizieren, wenn die Haut trocken ist.

Fragen zur Selbsteinschätzung

Das Heft empfiehlt, die Hygiene der eigenen Wehr mit Ja-Nein-Fragen zu prüfen. Wichtig ist, dass alle mit Ja beantwortet werden können, zum Beispiel:

  • Wird immer der richtige Atemschutz getragen, auch bei Nachlöscharbeiten?
  • Bleiben beim Anlegen der PSA keine unbedeckten Hautstellen?
  • Wird verschmutzte PSA unmittelbar nach dem Atemschutzeinsatz abgelegt?
  • Werden Hände, Unterarme, Gesicht, Hals und Nacken sofort gereinigt?
  • Ist Duschen nach dem Brandeinsatz selbstverständlich?
  • Wird nicht im Rußniederschlag getrunken oder gegessen?
  • Gibt es die Möglichkeit, verschmutzte PSA, Schläuche und Geräte fachgerecht zu reinigen?
  • Wissen alle, dass private Fahrzeuge und Waschmaschinen tabu sind?

Was heißt das für dich?

  • Ruß ist kein „normaler Dreck“: Wer ihn mit nach Hause nimmt, nimmt Schadstoffe mit.
  • Kein Schwarz im Weißbereich: Mannschaftsraum, Sozialräume und Privatkleidung bleiben sauber. Nach dem Brandeinsatz Fahrzeug und Mannschaftsraum mit einplanen.
  • Du schützt dich und andere mit wenigen Handgriffen: PSA ablegen, Hände und Gesicht reinigen, duschen, saubere Kleidung, nichts Verschmutztes im Privatauto.
  • Die Wehrführung sorgt mit dem Träger für Ausstattung, Trennung und Unterweisung. Sprich an, wo es fehlt.
Quelle
DGUV Information 205-035 „Hygiene und Kontaminationsvermeidung bei der Feuerwehr“ (Mai 2020)
Wo gilt sie
für Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen, die Hinweise sind Empfehlungen des Fachbereichs der DGUV
Weg 1
Atemwege (Atemschutz verhindert das)
Weg 2
Haut (viele Stoffe sind hautresorptiv)
Weg 3
Verdauungstrakt (Essen, Trinken, Rauchen im Rußniederschlag)
Weg 4
Verschleppung in Fahrzeuge, Umkleiden, Werkstätten und den privaten Bereich
Waschen von PSA
nach Herstellerangabe, industrielle Maschine, Trommel nicht ganz voll
Trocknen von Handschuhen und Stiefeln
höchstens 40 °C Trockenluft
Duschen
zeitnah, laut Checkliste innerhalb etwa einer Stunde nach Ablegen der PSA

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