Das Wichtigste in Kürze
- Das Land Brandenburg hat im Juli 2026 die Fachempfehlung „Musterfeuerwehrhaus Brandenburg“ herausgegeben. Sie hilft Kommunen, Feuerwehrhäuser mit ein bis vier Stellplätzen zu planen. Sie ist eine unverbindliche Orientierung, keine Pflicht.
- Grundlagen: DIN 14092-1 (Planungsgrundlagen), DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ und die Allgemeine Weisung des Innenministeriums vom 17. November 2023. Die Größe richtet sich nach dem Gefahrenabwehrbedarfsplan des Trägers.
- Der Alarmweg bestimmt den Grundriss: Alarmparkplatz, Alarmeingang, Umkleide, Fahrzeughalle in gerader Linie ohne Kreuzungen. Mindestens 9 Alarmparkplätze, Türen in Alarmwegen mindestens 1,20 m breit, Flure mindestens 1,80 m.
- Hygiene von Anfang an: Schwarz-Weiß-Trennung zwischen Fahrzeughalle und Umkleide, mindestens zwei Duschen für Männer und eine für Frauen. In der Halle eine mitfahrende Quellabsaugung für Dieselabgase.
- Das Feuerwehrhaus ist Kritische Infrastruktur: Es soll auch bei Stromausfall einsatzbereit bleiben (Anschluss für mobilen Generator, bis zu 72 Stunden), gegen Einbruch und Cyberangriffe geschützt sein und im Krisenfall Anlaufstelle sein können.
Worum geht es
- Ziel: Zukunftsfähige, flexible, funktionale Gebäude, die die Einsatzbereitschaft rund um die Uhr sichern, auch bei Extremwetter und langen Stromausfällen.
- Zielgruppe: Städte und Gemeinden in Brandenburg, besonders kleine Kommunen im ländlichen Raum. Die Empfehlung gibt ein kostenoptimiertes Standardraumprogramm mit Mustergrundrissen vor, damit Kommunen aufwendige Vorplanung sparen und direkt einen Planer beauftragen können.
- Herkunft: Sie beruht auf Fachempfehlungen Hessens und Mecklenburg-Vorpommerns, die das Land Brandenburg anpassen durfte. Beteiligt waren unter anderem die Feuerwehr-Unfallkasse, der Landesfeuerwehrverband, die Arbeitsgemeinschaft der Kreisbrandmeister, der Städte- und Gemeindebund und der Landkreistag.
- Bedarf: Die Abfrage im Dezember 2025 nannte 342 Bauprojekte bei den Aufgabenträgern: 109 Sanierungen (31,8 %), 118 Erweiterungen (34,5 %) und 115 Neubauten (33,6 %). Die meisten Neubauten mit Interesse an Musterplänen haben einen oder zwei Stellplätze (56 Projekte, 63,2 %).
- Umbau: Umbauten sind nicht ausdrücklich behandelt, die Empfehlung kann aber als Ratgeber dienen.
Projektablauf und Grundstück
- Reihenfolge (Auszug): Gefahrenabwehrbedarfsplan mit Beschluss der Gemeindevertretung, Abstimmung zwischen Feuerwehr, überörtlichem Träger und Verwaltung, Raumprogramm nach DIN 14092, Grundstückssuche, Machbarkeitsstudie, Haushaltsplanung, Beauftragung der Planung (HOAI Leistungsphasen 2 bis 4), Abstimmung mit der Feuerwehr-Unfallkasse und weiteren Stellen. Siehe Alarm- und Ausrückeordnung und Gefahrenabwehrbedarfsplan.
- Vergabe: Bei Neubauten liegen die Auftragswerte meist über den Schwellenwerten, dann ist ein Vergabeverfahren nach der Vergabeverordnung nötig. Leistungen sollen in Losen vergeben werden.
- Standort: Das Haus muss für Einsatzkräfte von Wohnort und Arbeitsplatz schnell erreichbar sein und das Einsatzgebiet gut erschließen. Hilfreich sind Reserven für Erweiterungen und Auswertungen mit GIS und Isochronen.
- Zufahrt: Zu- und Abfahrten so planen, dass ausfahrende Einsatzfahrzeuge sich nicht mit ankommenden Privatfahrzeugen der alarmierten Kräfte kreuzen.
- Risiken am Standort prüfen: Erschließung, Baugrund, Bodenbelastungen, Schutzgebiete, Nachbarn mit Störfallbetrieben (Seveso-III) sowie Hochwasser, Hangrutschung und Starkregen. Nicht berücksichtigte Risiken führen später zu hohen Folgekosten.
Größe und Annahmen
- Mindestgröße nach Bedarfsplan: Sie richtet sich nach dem Gefahrenabwehrbedarfsplan, dem Schutzziel und den Ausrüstungsstufen der Allgemeinen Weisung. Für jeden Ausrückebereich gibt es eine Risikoklasse, aus der die technische Mindestausstattung folgt.
- Annahmen des Musterhauses (beispielhaft):
- 1 Stellplatz: TSF-W oder MLF, etwa 12 Einsatzkräfte (Einsatzabteilung insgesamt mit 100 % Personalreserve), 9 Alarmparkplätze plus Behindertenstellplatz.
- 2 Stellplätze: TSF-W oder MLF plus MTW, etwa 18 Einsatzkräfte, 15 plus 1 Alarmparkplätze.
- 3 Stellplätze: LF 10 (LF 20) oder HLF 10 (HLF 20), TLF-W BB oder TLF 4000, MTW oder GW-L1, etwa 30 Einsatzkräfte, 18 plus 1 Alarmparkplätze.
- 4 Stellplätze: wie bei 3, mit MTW und GW-L1, etwa 36 Einsatzkräfte, 21 plus 1 Alarmparkplätze.
- Dazu 15 Kinder und Jugendliche je Haus.
- Ortsangaben anpassen: Die Kommune passt die Annahmen mit ihrer Bedarfsplanung an. Eine spätere Erweiterung (Stellplätze, Werkstätten, Sozialräume) sollte eingeplant werden.
Die sechs Funktionsbereiche
Außenanlagen, Alarmparkplatz, Alarmwege
- Alarmausfahrt: möglichst geradlinig und kreuzungsfrei, so breit, dass die größten Fahrzeuge ohne Rangieren ausfahren können. Schleppkurven beachten, ausreichende Sichtfelder auf den öffentlichen Verkehr.
- Alarmparkplatz: mindestens 9 Plätze (DIN 14092), nahe am Alarmeingang, ohne Kreuzung von Fußwegen mit Fahrwegen. Kein Überqueren öffentlicher Straßen im Alarmfall. Der Weg vom Parkplatz zur Umkleide verläuft nicht vor den Hallentoren. Klar kennzeichnen, damit nur Einsatzkräfte dort parken.
- Stauraum: mindestens so lang wie der Stellplatz, bei nicht geradliniger Ausfahrt zusätzlich ein Fahrstreifen von mindestens 4 m. Tragfähig bis 12 t Achslast, eben, schnee- und eisfrei, markiert und beleuchtet.
- Übungsfläche: ab 4 Stellplätzen etwa 250 m² nach DIN 14092-1, tragfähig, beleuchtet, mit Hydrant. Sie darf Alarmausfahrt und Stauraum nicht einschränken.
- Weiteres: barrierefreier Parkplatz am Eingang, Fahrradstellplätze nach Brandenburgischer Bauordnung, Bodengutachten, Standplätze für Müll- und Gasflaschen.
Fahrzeughalle
- Stellplatzgrößen nach DIN 14092-1: 4,5 m × 10 m (Fahrzeuge bis 8 m Länge und 3,8 m Höhe, Tor 3,6 m breit und 4,0 m hoch), 4,5 m × 12,5 m (bis 11 m Länge und 3,8 m Höhe, Tor 3,6 m × 4,0 m), 4,5 m × 12,5 m für höhere oder längere Fahrzeuge (Tor 3,6 m × 4,5 m) und Sondergrößen (Fahrzeugbreite plus mindestens 0,5 m beidseitig, Höhe plus mindestens 0,2 m).
- Tore: ein eigenes Tor je Fahrzeug, Mindestbreite 3,6 m, empfohlen etwa 4,0 m, weil es bei 3,6 m häufiger zu Beschädigungen kommt.
- Boden: eben mit leichtem Gefälle, rutschfest, chemikalienbeständig, leicht zu reinigen, mit Bodeneinläufen oder Ablaufrinnen. Ein Koaleszenzabscheider hängt von der Umweltbehörde und der Nutzung (zum Beispiel als Waschhalle) ab.
- Abgase: Das Musterhaus hat eine mitfahrende, deckengeführte Quellabsaugung, die Dieselmotoremissionen am Auspuff erfasst. Alternativen nach TRGS 554 (Lüftungsanlage, freie Lüftung) müssen ihre Wirkung mit Messungen nach TRGS 402 nachweisen, unter anderem für den Arbeitsplatzgrenzwert für Dieselrußpartikel von 0,05 mg/m³. Siehe Sicherheit im Feuerwehrhaus.
- Licht und Markierung: helle, blendfreie Beleuchtung, farbige Bodenmarkierungen für Laufwege, Rangierflächen und Stellplätze.
Umkleide, Schwarz-Weiß-Trennung, Sanitär
- Alarmweg: Er beginnt auf dem Alarmparkplatz, führt über den Eingang in die Umkleide und ohne Kreuzung in die Halle. Geradlinig, barrierefrei, ohne Schwellen. Türen möglichst in Laufrichtung öffnend, lichte Breite mindestens 1,20 m und Höhe mindestens 2,20 m, Flure mindestens 1,80 m.
- Umkleide und Spinde: 30 cm für private Kleidung und Hygieneartikel, 50 cm für die persönliche Schutzausrüstung, Tiefe mindestens 50 cm. Die PSA-Spinde sind offen und luftig, damit feuchte, saubere Einsatzkleidung dort trocknet. Dafür braucht es eine eigene Heizbarkeit, Belüftung und wasserresistente Beläge.
- Schwarz-Weiß-Trennung: Der Schwarzbereich (Ablegen kontaminierter Kleidung, Grobdekontamination, Waschstellen für Hände und Schuhe) liegt zwischen Halle und Umkleide. Der Weißbereich ist die saubere Umkleide. Beide sind räumlich und funktional getrennt, siehe Einsatzstellenhygiene.
- Duschen: Die Anzahl richtet sich nach der gleichzeitig zu erwartenden Zahl von Atemschutzgeräteträgern. Für das Musterhaus mindestens zwei Duschen für Männer und eine für Frauen.
- WC: nach ASR A4.1 geschlechtergetrennt, erreichbar von Umkleide und Flur, innenliegende WCs mechanisch belüften, dazu ein barrierefreies WC vom Flur aus.
Schulung und Aufenthalt
- Schulungs- und Aufenthaltsraum mit Medientechnik und Teeküche, Büro ab 3 Stellplätzen (für die Wehrführung stets ein datenschutzkonformer Arbeitsbereich), Raum für Jugend- und Kinderfeuerwehr, Lehrmittelraum ab 3 Stellplätzen (sonst Schränke im Schulungsraum).
- Öffentliche Nutzung: Wird das Haus für Sitzungen oder als Wahllokal genutzt, gilt es als öffentlich und muss barrierefrei sein. Das Musterhaus sieht das nicht vor.
Funktionsräume
- Lagerraum mit Gefahrstofflagerschrank für Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Putzmittelraum mit Ausguss und Zapfstelle, Werkstatt bei größeren Häusern (Raumbedarf nach DIN 14092-7).
Technik
- Technikraum: zentrale Haustechnik (Heizungsverteiler, Lüftung, Elektro, IT, Hausanschlüsse). Wärmepumpen außerhalb des Gebäudes. Notstromanlagen nicht im Technikraum. Zugang nur für autorisiertes Personal, verschließbar.
- Brandfrüherkennung: flächendeckend dringend empfohlen, als Brandmeldeanlage oder Brandwarnanlage.
- Ersatzstrom: Anschlussmöglichkeit für ein mobiles Aggregat nach DIN/TS 14684. Damit laufen Beleuchtung, Kommunikation und Toranlagen bis zu 72 Stunden. Eine USV kann Informations- und Kommunikationstechnik absichern.
Das Feuerwehrhaus als Kritische Infrastruktur
- Schutzkonzept in drei Stufen: Grundstücksschutz (Einfriedung, Beleuchtung mit Bewegungsmeldern, Kennzeichnung), Gebäudeschutz (einbruchhemmende Fenster, Türen und Tore der Widerstandsklassen RC2 oder RC3, Abstimmung mit den kriminalpolizeilichen Beratungsstellen, Alarmmeldung an eine rund um die Uhr besetzte Stelle) und innerer Schutz (elektronische Schließsysteme, Schlüsselmanagement, klare Zugangsrechte, besonders für Fahrzeughalle, Technik und Funktionsräume).
- Cybersicherheit: geschützte IT- und Kommunikationssysteme (Firewalls, Zugriffsbeschränkung, Updates), räumliche Trennung sensibler Komponenten, Schulungen für Einsatzkräfte und Verwaltung.
- Anlaufstelle für die Bevölkerung: Bei Stromausfall, Hochwasser oder großen Schadenslagen kann das Haus Gefahreninformationen weitergeben und Hilfe koordinieren. Das Gebäude sollte so geplant werden, dass der Einsatzbetrieb ungestört bleibt. Der Raumbedarf dafür ist im Musterhaus nicht enthalten, weil er eine individuelle Prüfung braucht.
- Wartung und Prüfung: Die Kommune ist als Trägerin für sicheren Betrieb und dauerhafte Einsatzbereitschaft verantwortlich, auch für regelmäßige Wartungen und Prüfungen der technischen Anlagen.
Was heißt das für dich?
- Wenn ihr einen Neubau oder Umbau plant: Schaut in die Fachempfehlung. Sie ist die Brandenburger Referenz für Raumprogramm, Alarmweg und Hygiene und gibt der Wehr Argumente gegenüber Kommune und Planer.
- Prüft euer Haus: Gibt es Kreuzungen auf dem Alarmweg, eine Schwarz-Weiß-Trennung, eine Quellabsaugung, ausreichend Alarmparkplätze, eine Notstromeinspeisung?
- Fehlstellen melden: Über den Dienstweg an Wehrführung und Träger, mit Bezug auf Sicherheit im Feuerwehrhaus.
Siehe auch: Alarm im Feuerwehrhaus (Jugend), Fahrzeugsicherheit, Atemschutz nach dem Einsatz, Persönliche Schutzausrüstung, Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz.
- Quelle
- Fachempfehlung „Musterfeuerwehrhaus Brandenburg“, Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK), Stand Juli 2026
- Geltung
- Orientierungshilfe für Neubauten mit 1 bis 4 Fahrzeughallenstellplätzen, unverbindlich
- Bedarfsabfrage (Dezember 2025)
- 342 Bauprojekte: 109 Sanierungen, 118 Erweiterungen, 115 Neubauten
- Alarmparkplätze
- mindestens 9, bei 4 Stellplätzen 21 plus ein Behindertenstellplatz
- Türen und Flure im Alarmweg
- Türen lichte Breite mindestens 1,20 m und lichte Höhe 2,20 m, Flure mindestens 1,80 m
- Hallentor
- mindestens 3,6 m, empfohlen etwa 4,0 m, ein eigenes Tor je Fahrzeug
- Stauraum vor der Halle
- mindestens so lang wie der Stellplatz, tragfähig bis 12 t Achslast
- Übungsfläche
- etwa 250 m² ab 4 Stellplätzen
- Duschen
- mindestens 2 für Männer und 1 für Frauen
- Ersatzstrom
- Anschluss für mobiles Aggregat nach DIN/TS 14684, bis zu 72 Stunden