PSNV für Einsatzkräfte: Reaktionen, Ablauf und Hilfen

Gefahren der Einsatzstelle

Das Wichtigste in Kürze

  • PSNV-E ist die Psychosoziale Notfallversorgung für Einsatzkräfte, PSNV-B die für Betroffene (Überlebende, Angehörige, Zeugen, Vermissende). Die Feuerwehr fordert beides über die Leitstelle an: Das Einsatznachsorge-Team für die eigenen Leute, Notfallseelsorge oder Kriseninterventionsteam (KIT) für Betroffene.
  • Typische erste Reaktionen auf einen belastenden Einsatz (Schlafstörungen, Konzentrationsprobleme, Erschöpfung) heißen akute Belastungsreaktion und klingen meist in Stunden oder Tagen ab. Dauern sie länger als drei Tage bis vier Wochen, spricht man von akuter Belastungsstörung. Bestehen sie länger als einen Monat und beeinträchtigen den Alltag, kann es eine posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) sein.
  • Nach über vier Wochen sollte professionelle Hilfe in Anspruch genommen werden. PTBS ist gut behandelbar.
  • Das Risiko ist real: Laut DGUV haben Einsatzkräfte ein etwa dreimal höheres Risiko für PTBS als der Durchschnitt der Bevölkerung. Schwere Erkrankungen sind aber selten, entscheidend ist der Umgang mit der Belastung.
  • Angebote der PSNV-E sind freiwillig, vertraulich und anonym: Wiedereingliederung (höchstens 10 Minuten), Entschärfung (innerhalb von 24 Stunden), Einsatznachbesprechung (einige Tage später), Einzelgespräch. Sie sind keine Therapie.
  • Dienstbedingte psychische Erkrankung gilt als Arbeitsunfall und wird über die Unfallkasse behandelt. Eine Unfallanzeige und eine gute Dokumentation des Einsatzes sind wichtig.

Was ist PSNV?

Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) ist die Gesamtheit aller Maßnahmen und Vorkehrungen, um Einsatzkräften und Notfallbetroffenen bei der psychosozialen Be- und Verarbeitung belastender Notfälle zu helfen, von der Prävention bis zur längerfristigen Versorgung. Die übergreifenden Ziele sind Prävention, Früherkennung von Belastungsfolgen und angemessene Unterstützung und Behandlung.

  • PSNV-B (für Betroffene): Überlebende, Angehörige, Hinterbliebene, Zeugen, Vermissende. Hier geht es um psychosoziale Akuthilfe und Krisenintervention und um die Vermittlung in das soziale Netz oder in längere Hilfen. Notfallseelsorge und Kriseninterventionsteam (KIT) gehören hierher. Siehe auch Betreuung (SEG-Bt) und PSNV.
  • PSNV-E (für Einsatzkräfte): gliedert sich in einsatzvorbereitende, einsatzbegleitende und einsatznachsorgende Maßnahmen. Sie sollen im Alltag der Wehr verankert sein, damit die psychische Gesundheit der Einsatzkräfte erhalten bleibt.
  • Auch in scheinbar einfachen Lagen kann es für Einsatzkräfte belastend sein, sich Betroffenen persönlich anzunehmen. Dann sollen rechtzeitig PSNV-B-Kräfte (Notfallseelsorge, KIT) angefordert werden.
  • Bei großen Lagen (zum Beispiel Zerstörung in nie dagewesener Größe, viele Betroffene) soll die Einsatzleitung von geschulten PSNV-Kräften beraten werden.

Was passiert nach einem belastenden Einsatz?

Erste Reaktionen: normal, aber wichtig

Die Reaktionen sind ganz normale Reaktionen auf ein unnormales Ereignis. Sie zeigen sich auf vier Ebenen:

  • Körper: Herzrasen, starkes Schwitzen, Zittern, Übelkeit, Magenschmerzen, Erschöpfung, Schlafstörungen, Albträume.
  • Gefühle: Trauer und überflutendes Mitleid, Schuldgefühle, Aggression, Ohnmacht, Niedergeschlagenheit, Angst.
  • Gedanken: bedrohlich aufbrechende Sinnfrage, Erkenntnis der eigenen Verwundbarkeit, „Abschalten“ des Verstandes, blindes Handeln aus Überforderung.
  • Verhalten: übertriebene Härte gegen sich und andere, Verlust des Gefahrenbewusstseins, verändertes Konsumverhalten, Entwicklung von Süchten, Rückzug, Suizidgefahr.

Diese Reaktionen lassen häufig in Tagen oder wenigen Wochen nach. Länger als vier Wochen sollte man professionelle Hilfe suchen.

Von der akuten Reaktion zur PTBS

  • Akute Belastungsreaktion: Schlafstörungen, Konzentrationsschwierigkeiten, starke Erschöpfung. Klingt meist in Stunden oder Tagen ab.
  • Akute Belastungsstörung: Die Anzeichen halten länger als drei Tage bis zu vier Wochen an. Dann ist besondere Aufmerksamkeit nötig, psychosoziale Ansprechpartner (zum Beispiel Einsatznachsorgeteams) sollen kontaktiert werden.
  • Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS): Bleiben die Anzeichen länger als einen Monat und verursachen starkes Leiden oder Beeinträchtigungen in Alltag, Beruf oder sozialem Leben. Sie kann auch verzögert auftreten, wenn Symptome später als sechs Monate nach dem Ereignis beginnen.
  • PTBS-Symptome: Wiedererleben (Bilder, Gedanken, Flashbacks, Albträume), Vermeidung von Orten, Menschen und Aktivitäten, Entfremdung und Rückzug, Übererregung (Konzentrationsschwierigkeiten, Reizbarkeit, Schlafstörungen, Schreckhaftigkeit).
  • PTBS gehört in professionelle Behandlung durch speziell ausgebildete Psychotraumatherapeuten und ist gut behandelbar.
  • Früh erkennen lohnt sich: Je früher fachkundige Unterstützung kommt, desto besser die Aussicht, eine chronische Erkrankung zu vermeiden.

Wie groß ist das Risiko?

Nach den Angaben der DGUV haben wissenschaftliche Studien gezeigt, dass Einsatzkräfte

  • stärker psychisch belastet sind als der Durchschnitt der Bevölkerung,
  • zur Risikogruppe für PTBS durch einsatzbedingte traumatische Ereignisse gehören,
  • ein etwa dreimal höheres Risiko haben, an PTBS zu erkranken,
  • aber dass schwerwiegende Erkrankungen selten sind und der Umgang mit der Belastung entscheidend ist.

Ein Risikofaktor für psychische Erkrankungen nach traumatischen Ereignissen ist mangelnde soziale Unterstützung.

Die Angebote der PSNV-E

Die Maßnahmen gehen auf das CISM-Konzept (Critical Incident Stress Management) zurück, in Deutschland oft SbE (Stressbearbeitung nach belastenden Ereignissen) genannt. Sie sind „Erste Hilfe für die Seele“, keine Therapie, sondern dienen der Gesunderhaltung normal reagierender gesunder Menschen auf unnormale Ereignisse.

  • Wiedereingliederung (Demobilization): Gespräch zur Entlastung direkt aus dem Einsatz, höchstens 10 Minuten. Es informiert über das Ereignis, mögliche Symptome und weiterführende Hilfen.
  • Entschärfung (Defusing): Gruppengespräch direkt nach dem Ereignis, immer innerhalb von 24 Stunden. Ziel: akute Stresssymptome verringern und die Einsatzbereitschaft wiederherstellen.
  • Einsatznachbesprechung (Debriefing): die intensivste und längste Form, möglicherweise mehrere Stunden, einige Tage nach dem Ereignis unter Leitung einer psychosozialen Fachkraft, möglichst mit einem Peer der betroffenen Organisation. Sie ist ein gemeinsamer Abschluss, kein einmaliges Ereignis, weitere Nachsorge ergänzt sie.
  • Einzelgespräch (One-on-One): direkteste Form, im geschützten Raum mit einem Peer oder einer psychosozialen Fachkraft.

Grundsätze: Die Teilnahme ist freiwillig, vertraulich und anonym. Die Maßnahmen sind kein Ersatz für Supervision und dienen nicht der Klärung allgemeiner Konflikte. Gruppen sollen möglichst homogen sein (gleiche Organisation, gleiche Belastung, möglichst keine Mischung von Ehren- und Hauptamt). Führungskräfte können separat betreut werden. Die Einsatzkräfte werden für die Dauer vom Einsatzdienst abgemeldet, Handys bleiben aus. Im Ehrenamt finden die Maßnahmen meist abends statt, ein kleines Essen danach ist empfohlen.

Wer hilft? Das Konzept beruht auf Peers und psychosozialen Fachkräften:

  • Peers sind Angehörige der eigenen Einsatzorganisation mit Zusatzausbildung in PSNV, „Gleicher unter Gleichen“. Ihr „Stallgeruch“ verschafft Zugang und Akzeptanz. Sie unterstützen die Fachkräfte und „brechen das Eis“.
  • Psychosoziale Fachkräfte haben einen psychosozialen Grundberuf (zum Beispiel Psychologie, Sozialpädagogik, Medizin, Theologie), PSNV-Weiterbildung und Felderfahrung. Sie leiten die Maßnahmen.
  • Eignung als Peer: Interesse, Kommunikationsfähigkeit, Empathie, Verschwiegenheit, Distanzfähigkeit, Belastbarkeit, Teamfähigkeit.
  • Ist der Peer selbst im Einsatz gewesen und fehlt ihm der Abstand, wird er in der Nachsorge nicht tätig, dann kommen weitere PSNV-E-Kräfte.
  • Das Einsatz-Nachsorge-Team (ENT) Brandenburg und seine Erreichbarkeit stehen auf der Seite Psychische Belastung und Einsatznachsorge.

Was Führungskräfte tun

Die DGUV beschreibt vier Schritte: erkennen, beurteilen, handeln, helfen.

  • Erkennen: Sie haben die Gesamtheit der Belastungen im Blick. Im Führungsvorgang sollen sie prüfen, ob PSNV-Unterstützung nötig ist, besonders bei Einsätzen mit
  • schwerverletzten oder toten Kindern,
  • schwerverletzten oder getöteten Einsatzkräften,
  • persönlich bekannten Verletzten oder Toten,
  • schwierigen und lang andauernden Einsätzen,
  • Einsätzen, bei denen nicht geholfen werden konnte.
  • Beurteilen: Schon während des Einsatzes den PSNV-Bedarf prüfen. Auf Verhaltensänderungen achten (Reizbarkeit, Schlafstörungen, Ängstlichkeit, Niedergeschlagenheit), weil die Folgen oft zeitversetzt auftreten.
  • Handeln: PSNV über die Leitstelle anfordern und die Kräfte zur Nutzung der Angebote motivieren.
  • Helfen und dokumentieren: Bei Menschenrettung, Totenbergung, persönlicher Betroffenheit, verletzten oder getöteten Einsatzkräften, Kindern oder bekannten Personen soll ein ausführlicher Einsatzbericht geschrieben werden, mit namentlicher Erfassung der Beteiligten, Funktion und Tätigkeit. Die Dokumentation muss sicher aufbewahrt werden.
  • Beteiligte an Nachsorgegesprächen werden namentlich erfasst, nicht die Inhalte der Gespräche.
  • Vorbereitung: Psychische Belastung gehört in Ausbildung und Übung. Der Kontakt zu PSNV-Kräften oder den Koordinierungsstellen soll vorher hergestellt sein.

Was du als Einsatzkraft tun kannst

  • Erkennen: Die Belastungsgrenze kann jederzeit plötzlich erreicht sein, egal ob Einsatzkraft oder Führungskraft. Gefühle nicht unterdrücken, Zeit zum Verarbeiten nehmen.
  • Hilfe holen ist keine Schwäche, sondern „die Pflicht zur Ersten Hilfe sich selbst gegenüber“. Ansprechen kannst du Führungskraft, Hausarzt oder Hausärztin oder ein bekanntes Mitglied eines PSNV-E-Teams. Verschwiegenheit muss gewahrt werden.
  • Alltag: schnell zum gewohnten Ablauf zurückkehren, Zeit mit Dingen verbringen, die Freude machen, Rückhalt in Partner, Familie, Freunden und verständnisvollen Kameraden suchen.
  • Nahestehende erkennen Veränderungen oft zuerst: zuhören, Zeit nehmen, Gefühle ernst nehmen.
  • Kinder und Jugendliche sind besonders schutzbedürftig. Ein Einsatz kann sie physisch und psychisch überlasten. Siehe Jugendfeuerwehr: Schutz.

Unfallversicherung bei psychischer Erkrankung

  • Psychische Belastung zählt zu den arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Besteht der Verdacht, dass eine Einsatzkraft durch eine außergewöhnliche psychische Belastung im Dienst eine behandlungsbedürftige Störung erlitten hat, ist das dem Unfallversicherungsträger unverzüglich als Arbeitsunfall anzuzeigen.
  • Unfallanzeige: Pflicht bei Arbeitsunfähigkeit über drei Kalendertage oder Tod. Die DGUV empfiehlt, immer eine Anzeige zu erstatten, wenn sich jemand in ärztliche Behandlung begibt, auch ohne Arbeitsunfähigkeit. Frist: 3 Tage.
  • Anerkennung: Wird der Gesundheitsschaden auf die Belastung im Dienst zurückgeführt, kann er als Arbeitsunfall anerkannt werden, dann übernimmt der Unfallversicherungsträger Behandlung und Rehabilitation.
  • Psychotherapeutenverfahren der DGUV: Im ersten Schritt kann eine Psychotherapeutin oder ein Psychotherapeut fünf probatorische Sitzungen ambulant durchführen, weitere Behandlung ist auf Antrag möglich.
  • Dokumentation hilft Jahre später: Manche Erkrankungen zeigen sich erst Jahre nach dem Ereignis. Trotz des Abstands kann ein Versicherungsfall anerkannt werden, wenn die Wehr den Einsatz gründlich dokumentiert hat.
  • Mehr zur Unfallversicherung: Unfallversicherung im Feuerwehrdienst.

Woher kommt das System?

  • Konsensus-Prozess: Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe stieß 2007 gemeinsam mit den Fachleuten den Konsensus-Prozess an, 2010 war er abgeschlossen. Ergebnis ist das Werk „PSNV: Qualitätsstandards und Leitlinien Teil I und II“ (Praxis im Bevölkerungsschutz, Band 7), das den Bundesländern zur Umsetzung empfohlen wurde.
  • Inhalte: einheitliche Begriffe, PSNV-B und PSNV-E, Einbindung der PSNV in die Führung und die Empfehlung einer Landeszentralstelle oder eines Landesbeauftragten PSNV.
  • Leitfaden: Die DGUV Information 205-038 beruht auf dem Leitfaden der Feuerwehr-Unfallkassen Nord, Mitte und Brandenburg und ergänzt ihn für die ganze Einsatzorganisation.

Was heißt das für dich?

  • Belastung ist normal, Hilfe auch: Nach einem harten Einsatz Hilfe anzunehmen, ist kein Zeichen von Schwäche.
  • Kenne die Wege: Wehrführung, Leitstelle, ENT und die Notfallseelsorge oder das KIT für Betroffene. Wer das vorher weiß, handelt im Ernstfall schneller.
  • Länger als vier Wochen: Dann gehört professionelle Hilfe dazu. Die Unfallkasse unterstützt, die Unfallanzeige und die Einsatzdokumentation der Wehr helfen dabei.
  • Kamerad im Blick: Reizbarkeit, Schlafstörungen, Rückzug, Alkohol oder Veränderungen im Verhalten: ansprechen, zuhören, gemeinsam Hilfe holen.
Quelle
DGUV Information 205-038 „Leitfaden Psychosoziale Notfallversorgung für Einsatzkräfte“ (November 2020), basierend auf dem Leitfaden der Feuerwehr-Unfallkassen Nord, Mitte und Brandenburg
PSNV-B
für notfallbetroffene Personen (Notfallseelsorge, Kriseninterventionsteam)
PSNV-E
für Einsatzkräfte: Einsatzvorbereitung, Einsatzbegleitung, Einsatznachsorge
Akute Belastungsreaktion
klingt meist in Stunden bis Tagen ab
Akute Belastungsstörung
länger als drei Tage bis vier Wochen
PTBS
länger als ein Monat, kann auch erst nach mehr als sechs Monaten auftreten (verzögert)
Wiedereingliederung
höchstens 10 Minuten, direkt nach dem Einsatz
Entschärfung
Gruppengespräch, innerhalb von 24 Stunden
Einsatznachbesprechung
einige Tage nach dem Ereignis, durch eine psychosoziale Fachkraft geleitet
Unfallanzeige
binnen 3 Tagen an den Unfallversicherungsträger
Psychotherapeutenverfahren der DGUV
zunächst fünf probatorische Sitzungen, weitere auf Antrag

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