Das Wichtigste in Kürze
- Jugendfeuerwehrmitglieder nehmen nicht an Einsätzen teil. Sie werden nur außerhalb des Gefahrenbereichs eingesetzt (§ 17 DGUV Vorschrift 49).
- Eigene PSA: Übungsanzug (Blouson und Latzhose, blau-orange), Helm nach DIN EN 397 in Rot oder Orange, festes knöchelhohes Schuhwerk, Handschuhe nach DIN EN 388.
- Berufsfeuerwehrtag: Atemschutz, hydraulische Rettungsgeräte und Motorsäge sind tabu. Keine Fahrten mit Sondersignal. Beachten: Jugendarbeitsschutzgesetz.
- Baden: schriftliche Badeerlaubnis, Schwimmstatus klären, Betreuer, die ihre Aufsichtspflicht nicht abgeben, Pausen und Sonnenschutz.
- Hitze und Wasserstrahl: Jugendliche sind anfälliger. An Pumpen und Strahlrohren gelten besondere Regeln.
- Rechtsgrundlage
- DGUV Vorschrift 49 §§ 17 und 18, Jugendarbeitsschutzgesetz
- Einsatzteilnahme
- nicht erlaubt
- Jugendfeuerwehrhelm
- DIN EN 397, rot oder orange, mit Kinnriemen
- Schuhwerk
- festes, knöchelhohes Schuhwerk mit stabiler Sohle
- Tabu bei Berufsfeuerwehrtagen
- Atemschutz, hydraulische Rettungsgeräte, Motorkettensäge
- Kinder im Pkw
- bis 12 Jahre und unter 150 cm: Kinderrückhaltesystem
- Betreuer beim Baden
- pro Gruppe mindestens zwei, bei größeren Gruppen eine Aufsicht je 6 bis 7 Kinder
Besondere Regeln für Kinder und Jugendliche
Der Dienst in der Jugendfeuerwehr soll reizvoll, fordernd und trotzdem risikoarm sein. Dafür gilt § 17 der Unfallverhütungsvorschrift „Feuerwehren“: geeignete Betreuung und Beaufsichtigung, Rücksicht auf körperlichen und geistigen Entwicklungs- und Ausbildungsstand. Jugendfeuerwehrangehörige dürfen nicht an Einsätzen teilnehmen und nur außerhalb des Gefahrenbereichs arbeiten. Zusätzlich gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz (§ 22 „Gefährliche Arbeiten“): keine Arbeiten, die die Leistungsfähigkeit übersteigen, mit Unfallgefahren, die Jugendliche nicht erkennen können, oder mit schädlichem Lärm.
Die Verantwortung liegt bei Jugendfeuerwehrwart, Wehrführung und Träger. Verletzungen können bei Jugendlichen in der Wachstumsphase zu Komplikationen führen.
Schutzausrüstung der Jugendfeuerwehr
Weil die Mitglieder nicht im Einsatz sind, sind die Anforderungen geringer als bei der Einsatzabteilung. Maßgeblich sind die Bekleidungsrichtlinie der Deutschen Jugendfeuerwehr und die Regeln der Unfallversicherungsträger.
- Übungsanzug: Blouson und Latzhose (oder Rundbundhose), auffällig in Blau und Orange mit Reflexstreifen. Dazu Jacken wie Anorak oder Parka.
- Helm: nach DIN EN 397 (Industrieschutzhelme), rot oder orange, damit sofort auffällt, wenn ein Jugendlicher an einer Einsatzstelle ist. Mit Kinnriemen. Nackenleder oder Visier sind nicht nötig. Der Kunststoff altert, die Verwendungsdauer hängt von Nutzung, Lagerung und Material ab. Helme, die auch für Radfahren, Klettern oder Wassersport genormt sind, können genutzt werden, aber nicht beim Klettern oder Spielen, wenn Strangulationsgefahr besteht, weil sich der Kinnriemen nicht so leicht öffnet.
- Schuhe: festes, knöchelhohes Schuhwerk mit stabiler Sohle und Absatz. Sicherheitsschuhe sind nicht nötig. Nicht geeignet: Freizeitschuhe mit Stoff, Turn- und Joggingschuhe.
- Handschuhe: keine hohen Anforderungen, aber nach DIN EN 388 gegen mechanische Risiken.
Der Berufsfeuerwehrtag
Berufsfeuerwehrtage sind oft ein Höhepunkt, aber die Gefahr wächst, wenn die Aktionen immer spektakulärer werden. Wichtig:
- Planung mit Träger, Wehrführung, Sicherheitsbeauftragten und erfahrenen Einsatzkräften. Die Wehrführung ist auch für die Jugendfeuerwehr verantwortlich und kontrolliert die Übungen.
- Gefährdungsbeurteilung: Sind die Übungen so gestaltet, dass niemand gefährdet wird?
- Nicht überfordern, auch beim Heben und Tragen.
- Tabu: Übungen unter Atemschutz, mit hydraulischen Rettungsgeräten und mit der Motorkettensäge.
- Keine Fahrten mit Sondersignal im öffentlichen Straßenverkehr.
- Schlafmangel führt zu Aufmerksamkeitsdefiziten und Unfällen.
- Vorab klären: Wie reagieren wir bei einem Unfall? Sind die Eltern erreichbar? Wo ist der nächste D-Arzt?
Badeausflüge
- Badeerlaubnis: Vorher liegt eine vollständig ausgefüllte, unterschriebene Erlaubnis der Erziehungsberechtigten vor, mit Angabe der Schwimmfähigkeit und gesundheitlicher Einschränkungen.
- Gruppen nach Schwimmstatus bilden. Jede Gruppe wird von mindestens zwei Betreuern begleitet, bei größeren Gruppen eine Aufsichtsperson je Teilgruppe von etwa 6 bis 7 Kindern.
- Bademeister ersetzt keine Aufsicht: Auch an bewachten Badestellen bleibt die Aufsichtspflicht bei den Betreuern. Beim Baden ohne Bademeister reicht pro Teilgruppe eine „rettungsfähige“ Person (zum Beispiel Rettungsschwimmabzeichen oder Schwimmabzeichen in Bronze mit Erste-Hilfe-Ausbildung).
- Baderegeln: Badeverbot in der ersten Stunde nach den Mahlzeiten, Badezeiten begrenzen (Unterkühlung: Frieren, Gänsehaut, blaue Lippen), Vollzähligkeit beim Verlassen prüfen.
- Sonne und Trinken: Sonnenschutz, Schatten, Kopfbedeckung. Gut sind stilles Wasser, verdünnte Schorle (Verhältnis Saft zu Wasser 1:3) und ungesüßter Tee, mehr als sonst.
- Boote und Luftmatratzen: Auf Hinaustreiben achten, bei ablandigem Wind oder Strömung verbieten, Sonnenstichgefahr beim Einschlafen. Auf Booten tragen alle Schwimmwesten. Bei längeren Touren die Wasserwege planen. Der Bootsführer braucht Erfahrung.
Weitere Themen für die Jugendfeuerwehr
- Hitze: Jugendliche sind besonders anfällig für Kreislaufprobleme. Siehe die Seite zur Gesundheit.
- Fahrten: Sicherheitsgurt und Kinderrückhaltesystem bis 12 Jahre und 150 cm. Siehe die Seite zur Fahrzeugsicherheit.
- Löschwasserstrahl: Kinder im Übungsdienst mit dem Strahlrohr müssen das 10. Lebensjahr vollendet haben. Jugendliche gehören nicht an die Pumpe. Siehe die Seite zu den Strahlrohren.
- Sport: Siehe die Seite zum Dienstsport.