Das Wichtigste in Kürze
- Die Truppmannausbildung besteht aus Teil 1 (Grundausbildung, mindestens 70 Stunden) und Teil 2 (mindestens 80 Stunden in zwei Jahren).
- Ziel Teil 1: grundlegende Tätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz in Truppmannfunktion unter Anleitung. Ziel Teil 2: die Truppmannfunktion selbstständig übernehmen und standortbezogene Kenntnisse erwerben.
- Danach geht es weiter mit Sprechfunker (16 h), Atemschutzgeräteträger (25 h, ab 18 Jahren), Truppführer (35 h).
- Alle Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr erhalten die gleiche Truppmannausbildung.
- Dauer
- Teil 1: mindestens 70 h. Teil 2: mindestens 80 h innerhalb von zwei Jahren
- Voraussetzung
- keine, für Teil 2 der abgeschlossene Teil 1
- Danach
- Sprechfunker, Atemschutzgeräteträger, Truppführer
Teil 1: Themen und Stunden (Auszug)
- Rechtsgrundlagen 2 h (plus 1 h Zivilschutz)
- Brennen und Löschen 2 h
- Fahrzeugkunde 2 h
- Gerätekunde: persönliche Ausrüstung 1 h, Löschgeräte, Schläuche, Armaturen 4 h, Rettungsgeräte 4 h, Geräte für die Technische Hilfeleistung 2 h, sonstige Geräte 2 h
- Rettung 4 h (plus 1 h Zivilschutz)
- Lebensrettende Sofortmaßnahmen (Erste Hilfe) 16 h
- Löscheinsatz 16 h
- Technische Hilfeleistung 5 h
- Verhalten bei Gefahr 3 h (plus 1 h Zivilschutz)
- Unfallversicherung 1 h, Leistungsnachweis 1 h
Teil 2: Themen (Auszug)
- Rechtsgrundlagen (örtliche Regelungen der Feuerwehr), Grundlagen des Zivil- und Katastrophenschutzes
- ABC-Gefahrstoffe 4 h, Besondere Gefahren, Rettung 12 h
- Löscheinsatz 18 h (plus 2 h), Technische Hilfeleistung 10 h (plus 2 h)
- Lebensrettende Sofortmaßnahmen 4 h, physische und psychische Belastung, Wasserförderung, Objektkunde 5 h
Dazu auf dieser Plattform
Die Seiten zu Funktionen, Fahrzeugen, Geräten, Knoten, Gefahren, Brennen und Löschen und die Einsatzabläufe decken die Themen der Truppmannausbildung ab. Das Üben bleibt beim Ausbilder.
In Brandenburg
- Probezeit: mindestens ein, höchstens zwei Jahre, in dieser Zeit muss Teil 1 bestanden werden (TVFF, siehe Seite „Tätigkeitsverordnung Freiwillige Feuerwehr (TVFF)“).
- Aufnahme ab 16 Jahren (unter 18 mit Zustimmung der Eltern).
- Dienstgrad: Feuerwehrmann/-frau nach Probezeit und Teil 1, Oberfeuerwehrmann/-frau mit Teil 2, Sprechfunker und Atemschutz (Orientierung, Anlage der TVFF).