Das Wichtigste in Kürze
- Der Lehrgang Truppführer dauert mindestens 35 Stunden. Voraussetzung: abgeschlossene Truppmannausbildung.
- Ziel: einen Trupp nach Auftrag innerhalb von Gruppe oder Staffel führen.
- Er findet nach Landesrecht auf Kreisebene oder an Landesfeuerwehrschulen statt.
- Voraussetzung für Gruppenführer, Gerätewart und Atemschutzgerätewart.
- Dauer
- mindestens 35 Stunden
- Voraussetzung
- abgeschlossene Truppmannausbildung
- Danach
- Gruppenführer, Gerätewarte, Atemschutzgerätewarte
Themen und Stunden
- Lehrgangsorganisation 2 h, Rechtsgrundlagen 2 h
- Brennen und Löschen 3 h (Haupt- und Nebenlöschwirkungen, Löschmittel)
- Fahrzeugkunde 2 h
- Verhalten bei Gefahr 5 h (Gefahren der Einsatzstelle)
- Löscheinsatz 10 h (Einsatzbefehle, taktisches Vorgehen)
- Technische Hilfeleistung 7 h
- ABC-Gefahrstoffe 2 h, Brandsicherheitswachdienst 1 h, Leistungsnachweis 1 h
Was du als Truppführer können musst
- Einsatzbefehle im Löscheinsatz und in der Hilfeleistung wiederholen und ausführen.
- Gefahren der Einsatzstelle erkennen und beurteilen. Als Truppführer bist du für die Sicherheit deines Trupps verantwortlich.
- Deinen Trupp führen, melden und dem Einheitsführer rückmelden.
In Brandenburg
- Die Truppführerausbildung führt zum Dienstgrad Löschmeister/-in (Orientierung, Anlage der TVFF).
- Sie ist Voraussetzung für die Gruppenführerausbildung an der Landesschule (LSTE), siehe Seite „Lehrgänge der Landesschule (LSTE)“.