Das Wichtigste in Kürze
- Mit der Fahrberechtigung darfst du als ehrenamtliche Einsatzkraft Einsatzfahrzeuge bis 7,5 t fahren, ohne die Klasse C1 zu besitzen. Rechtsgrundlage sind § 2 Abs. 10a StVG und die Brandenburger Fahrberechtigungsverordnung (FahrBV) vom 8. Februar 2018.
- Voraussetzungen: ehrenamtlich tätig, seit mindestens zwei Jahren Klasse B, ein Antrag, eine Ausbildung und eine praktische Prüfung.
- Zwei Stufen: bis 4,75 t und bis 7,5 t zulässige Gesamtmasse, jeweils auch mit Anhänger, solange die Kombination die Grenze nicht übersteigt.
- Ausbildung: mindestens 4 bis 8 Einheiten à 45 Minuten, je nach Fahrzeug oder Kombination. Prüfung: 60 Minuten, davon 45 Minuten reine Fahrzeit.
- Gilt in ganz Deutschland, aber nur für die Aufgaben der Feuerwehr (ehrenamtlicher Dienst), nicht privat.
- Sie erlischt mit der Entziehung der Klasse B oder dem Verzicht darauf. Bei Fahrverbot nach § 25 StVG darfst du sie nicht nutzen.
Voraussetzungen und Ablauf
- Du erfüllst die Voraussetzungen: ehrenamtliche Tätigkeit in der Freiwilligen Feuerwehr und seit mindestens zwei Jahren eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B.
- Du stellst einen Antrag beim Träger des örtlichen Brandschutzes (Gemeinde oder Amt). Er ist für Erteilung, Widerruf und Einzug zuständig (§ 5 FahrBV).
- Ausbildung auf einem Ausbildungsfahrzeug, abgeschlossen mit einer Ausbildungsbescheinigung.
- Praktische Prüfung im öffentlichen Straßenverkehr, bestätigt mit einer Prüfungsbescheinigung.
- Beide Bescheinigungen gehen an die zuständige Stelle. Du bekommst den Nachweis der Fahrberechtigung ausgehändigt (Karte im Format DIN A6, mit Dienstsiegel).
Wichtig: Der Nachweis gilt nur in Verbindung mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B. Die Berechtigung gilt für Einsatzfahrzeuge auf öffentlichen Straßen und im ganzen Bundesgebiet, aber nur zur Aufgabenerfüllung der Feuerwehr, des THW und sonstiger Katastrophenschutzeinheiten. Für private Fahrten gilt sie nicht.
Die Ausbildung (§ 2 und Anlage 2 FahrBV)
Wer ausbilden darf:
- Inhaber einer Fahrlehrerlaubnis, die für die Klasse C1 ausbilden dürfen, oder
- Personen, die mindestens 30 Jahre alt sind, seit mindestens fünf Jahren die Klasse C1 besitzen, im Fahreignungsregister mit höchstens einem Punkt belastet sind und dem ausbildenden Träger oder der Katastrophenschutzorganisation angehören.
- Der Träger darf zur Prüfung des Punktestands eine Auskunft aus dem Register verlangen.
Inhalte (mindestens):
- Besonderheiten bei mehr als 3,5 t: Gefahrenbereich toter Winkel, besonderer Raumbedarf, Beschleunigung, Bremsen und Kurvenverhalten (je nach Beladung), Ladungssicherung, Absicherung an der Einsatzstelle.
- Fahrzeugbeherrschung: Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt, Rückwärtsfahren und Rangieren, rückwärts einparken, Übungsfahrten mit Sonderrechten (Blaulicht zusammen mit Einsatzhorn).
- Bei Kombinationen zusätzlich: Anhänger an- und abkuppeln, Kupplung prüfen, elektrische Einrichtung und Bremsanlage des Anhängers, Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links, Anhänger gegen Wegrollen sichern.
- Autobahn: Liegt der Standort weniger als 20 km von einer Anschlussstelle an einer Autobahn oder Kraftfahrstraße entfernt, ist eine Ausbildungseinheit dort zu fahren.
Umfang (eine Einheit = 45 Minuten):
- 4 Einheiten für ein Fahrzeug bis 4,75 t
- 6 Einheiten für eine Kombination bis 4,75 t oder ein Fahrzeug bis 7,5 t
- 8 Einheiten für eine Kombination bis 7,5 t
- Wer den Stoff noch nicht sicher beherrscht, muss wiederholen oder mehr Einheiten absolvieren.
Ausbildungsfahrzeug: mehr als 3,5 t zulässige Gesamtmasse (bis 4,75 t oder bis 7,5 t), mindestens 5 m lang, Höchstgeschwindigkeit mindestens 80 km/h, kastenförmiger Aufbau mindestens so hoch und breit wie das Fahrerhaus. Reichen die Spiegel nicht aus, braucht es zusätzliche Außenspiegel rechts und links. Auf öffentlichen Straßen darf erst gefahren werden, wenn die ausbildende Person überzeugt ist, dass du das Fahrzeug beherrschst.
Die Prüfung (§ 3 und Anlage 4 FahrBV)
- Ort: im öffentlichen Straßenverkehr. Prüfende bestimmt die Organisation, sie müssen die gleichen Voraussetzungen erfüllen wie ausbildende Personen. Prüfende und Ausbilder dürfen nicht dieselbe Person sein.
- Grundfahraufgabe (eine davon): Fahren nach rechts rückwärts, Rückwärtsfahren und Rangieren oder rückwärts einparken.
- Prüfungsfahrt: selbstständig, auch in schwierigen Verkehrslagen verkehrsgerecht und sicher, vorausschauend, dem Verkehrsfluss angepasst. Etwa die Hälfte der reinen Fahrzeit auf Strecken außerhalb geschlossener Ortschaften.
- Dauer: insgesamt 60 Minuten, davon 45 Minuten reine Fahrzeit.
- Nicht bestanden bei erheblichen Fehlern, zum Beispiel Gefährdung anderer, grobe Missachtung der Vorfahrt, Rotlichtverstoß, Verstoß gegen Überholverbot, Fahrstreifenwechsel ohne Beobachtung, fehlende Reaktion auf Kinder, Hilfsbedürftige oder ältere Menschen. Auch Wiederholung oder Häufung kleinerer Fehler (Verkehrsbeobachtung, Geschwindigkeit, Abstand, Bremsbereitschaft, Blinken) führt zum Nichtbestehen.
- Bei Nichtbestehen teilt die Prüfperson die wesentlichen Fehler mit.
Erlöschen und Ruhen (§ 4 FahrBV)
- Die Fahrberechtigung erlischt mit der unanfechtbaren oder sofort vollziehbaren Entziehung der Fahrerlaubnis oder dem Verzicht auf die Klasse B. Sie ist dann zurückzugeben.
- Bei einem Fahrverbot nach § 25 StVG darf kein Gebrauch von der Fahrberechtigung gemacht werden.
Was heißt das für dich?
- Frag bei der Wehrführung und beim Träger (Gemeinde oder Amt) nach Ausbildung und Prüfung. Wer ausbildet und prüft, bestimmt der Träger.
- Nachweis mitführen und nur für Einsatzfahrzeuge im Dienst nutzen. Ohne Klasse B gilt er nicht.
- Verkehrsregeln und Eigensicherung bleiben: Sonderrechte und Wegerecht, Fahrzeug führen und Fahrertraining. Wer als Maschinist eingesetzt wird, findet mehr im Lernpfad Maschinist.
- Rechtsgrundlage
- § 2 Abs. 10a StVG, FahrBV Brandenburg vom 8. Februar 2018 (GVBl. II Nr. 14)
- Voraussetzung
- ehrenamtlich tätig, seit mindestens 2 Jahren gültige Klasse B
- Fahrzeuge
- bis 4,75 t oder bis 7,5 t zulässige Gesamtmasse, auch mit Anhänger, wenn die Kombination die Grenze nicht übersteigt
- Ausbildungsumfang
- 4 Einheiten (4,75 t), 6 Einheiten (4,75 t mit Anhänger oder 7,5 t), 8 Einheiten (7,5 t mit Anhänger), je 45 Minuten
- Prüfung
- 60 Minuten, davon 45 Minuten reine Fahrzeit
- Nachweis
- Karte DIN A6, gilt nur zusammen mit der Klasse B
- Zuständig (Freiwillige Feuerwehr)
- Aufgabenträger für den örtlichen Brandschutz (Gemeinde, Amt)
- Geltung
- gesamtes Bundesgebiet, nur zur Aufgabenerfüllung