Das Wichtigste in Kürze
- Brandenburg kennt vier Hochwasseralarmstufen. Stufe I und II löst die Hochwassermeldezentrale des Landesamts für Umwelt aus, Stufe III und IV die Landkreise und kreisfreien Städte auf deren Vorschlag (Hochwassermeldedienstverordnung, Fassung 2024).
- Deichwache: Nach dem Handbuch des Landes beginnt der ständige Wachdienst auf den Deichen ab Alarmstufe III. Der Kontrollgang geht immer zu zweit, die Abschnitte sind 2,5 bis 5 km lang, zwei Schichten zu je 12 Stunden.
- Klares Quellwasser ist harmlos, trübes Wasser mit Erde ist Alarm. Erdstoffaustrag kann zum Durchbruch führen. Nie an der Quelle bohren oder stochern, nie die Austrittsstelle luftseitig abdichten.
- Deiche nicht befahren und nicht betreten. Jede Erschütterung belastet den schon durchfeuchteten Deich. Beurteilung durch einen erfahrenen Deichbauer, Einweisung durch einen ortskundigen Wasserwirtschaftler.
- Dein Platz: Als Feuerwehrkraft arbeitest du unter Anleitung der Wasserbehörde und des Einsatzleiters. Deichverteidigung ist schwere Handarbeit und braucht Schichtwechsel.
Die Alarmstufen
- Alarmstufe I: Überflutung tiefer liegender Auenbereiche und ufernahen Grünlands. Ausgelöst von der Hochwassermeldezentrale.
- Alarmstufe II: Überflutung von Grünland oder forstwirtschaftlichen Flächen, bei eingedeichten Gewässern Ausuferung bis zum Deichfuß. Ebenfalls Hochwassermeldezentrale.
- Alarmstufe III: Überflutung einzelner bebauter Grundstücke, Straßen oder Bahnstrecken, Vernässung von Polderflächen durch Drängewasser, Wasserstand am Deich bis etwa halbe Deichhöhe. Ausgelöst von Landkreisen oder kreisfreien Städten auf Vorschlag der Hochwassermeldezentrale.
- Alarmstufe IV: Überflutung größerer Flächen in bebauten Gebieten, unmittelbare Gefahr für Menschen, Nutztiere, kritische Infrastruktur, Kulturgüter oder erhebliche Sachwerte, Gefahr für die Standsicherheit des Deiches, Wasserstände im Freibordbereich mit Überströmungsgefahr. Sie soll bei unmittelbarer Gefahr auch vor Erreichen des Richtwasserstands ausgelöst werden.
- Auslösung: Wenn die Richtwasserstände am Meldepegel erreicht sind und ein weiterer Anstieg zu erwarten ist, oder wenn die Lage es erfordert. Die Richtwerte stehen in den Hochwassermeldeordnungen je Gewässer, nicht in der Verordnung. An einer Strecke mit mehreren Pegeln genügt die Überschreitung an einem Pegel.
- Aufheben: Das Aufheben einer Stufe setzt die nächstniedrigere in Kraft. Landkreise und kreisfreie Städte melden Ausrufung und Aufhebung der Stufen III und IV unverzüglich an die Hochwassermeldezentrale.
- Meldedienst: Das Landesamt für Umwelt erstellt Hochwasserberichte (Warnungen und Informationen mit Lage und Prognose). Die Landkreise geben sie an Ämter, Gemeinden und gefährdete Betriebe weiter. Die Gemeinden unterrichten Bevölkerung, Eigentümer und Einrichtungen der Gefahrenabwehr. Hochwassermeldegewässer sind unter anderem Elbe, Oder, Lausitzer Neiße, Spree, Havel, Schwarze Elster und Stepenitz.
- Hinweis zum Alter der Quellen: Das Handbuch des Landes für die Hochwasserabwehr stammt aus der Zeit nach dem Hochwasser 2002. Es nennt die Alarmstufen noch mit anderen Zuständigkeiten (damals das Landesumweltamt). Maßgeblich ist die aktuelle Verordnung.
Kontrolle und Deichwachdienst
- Kontrollprinzipien: Jeder Deich- und Gewässerabschnitt ist unter Kontrolle zu halten. Bekannte Gefahrenstellen besonders aufmerksam verfolgen. Veränderungen (zum Beispiel Auskolkungen, Abschälungen, Eisversetzungen, Qualm- und Sickerwasserstellen) schnell, sicher und ohne Informationsverlust an die Wasserbehörde oder Katastrophenschutzbehörde melden.
- Meldung: verständlich und sachlich: wann, wo, was beobachtet wurde. Gefahrenstellen markieren, damit man sie wiederfindet. Kontrollkräfte sichern sich gegenseitig (ständige Ruf- und Sichtverbindung).
- Wachdienst ab Alarmstufe III: Die Deiche werden rund um die Uhr kontrolliert. Aufgabe ist die gewissenhafte Beobachtung, damit auch der kleinste Schaden sofort erkannt wird.
- Deichwachplan: Er ist Teil der Hochwasserabwehrpläne (ereignisbezogener Sonderplan nach dem Katastrophenschutzrecht). Grundsätze: Kontrollgang immer zu zweit, Abschnitte lage- und gefährdungsbedingt zwischen 2,5 und 5,0 km, möglichst zwei Schichten zu 12 Stunden, Kommunikationsmittel und Arbeitsschutzkleidung für die Deichläufer.
- Rechtsgrundlage Wachdienst: Das Wasserrecht erlaubt der Wasserbehörde, von den verpflichteten Gemeinden einen Wachdienst zur Abwehr einer gegenwärtigen Wassergefahr zu verlangen.
Regeln der Deichverteidigung
- Gefährdete Deiche ständig kontrollieren. Unbefugtes Befahren und Betreten unterbinden.
- Die Beurteilung von Schadensstellen macht ein erfahrener Deichbauer. Einweisung und Beaufsichtigung der Einsatzkräfte übernimmt ein ortskundiger, erfahrener Wasserwirtschaftler.
- Schnell und mit Ausdauer bekämpfen. Zuerst verhindern, dass der Schaden größer wird. Auch die Folgewirkungen der Maßnahme bedenken.
- Zufahrten, Abfahrten und Lagerplätze auswählen, notfalls befestigen. Nachts den Einsatzort beleuchten.
- Deiche nicht zusätzlich belasten: keine Erschütterungen, kein unnötiges Befahren.
- Schwere Handarbeit: genug Kräfte für Schichtwechsel, passende Kleidung.
- Grasnarbe schützen: Boden und Rasensoden nur in mindestens 15 m Abstand vom Deich entnehmen.
- Mindestens zwei Personen an einer Schadstelle. Rettungsmittel bereithalten (Schwimmwesten, Rettungsringe und -seile, Sicherungsgeräte). Bei Arbeiten im Wasser und auf vereisten Böschungen anseilen.
- Wenn die Standsicherheit gefährdet ist: hinter dem Deich Maßnahmen zur Begrenzung der Ausbreitung (zweite Verteidigungslinie) und Ordnungs- und Evakuierungsmaßnahmen einleiten.
Schäden an der Wasserseite
- Ursachen: direkter Strömungsangriff, Wellenschlag, Treibgut, Eis. Besonders gefährdet sind Böschungsfuß, steile Böschungen, Deiche mit starkem Wühltierbefall, fehlender Grasnarbe, Baum- und Strauchbewuchs.
- Folgen: Aufreißen und Abschälen der Grasnarbe, Ausspülungen am Deichfuß, Abrisse und Rutschungen, Durchströmen durch Hohlräume.
- Vorbeugend: Akut gefährdete Abschnitte vor dem Anstieg wasserseitig mit Folie oder Plane abdecken und mit Sandsäcken beschweren. Die Folie muss genug Auflast haben, sonst schwimmt sie auf. Flächendeckende Sandsackauflast ist sehr aufwendig, bei Eisgefahr nur bei schlechter Grasnarbe und an Deichbaustellen.
- Faschinen: Schutz vor Wellenschlag und Eis, mit Draht an Faschinenpfählen befestigt. Der Einbau dauert lange und geht nur vor dem Hochwasser.
- Beginnende Auskolkung: Mit Sandsäcken oder Faschinen lässt sich die Ausdehnung oft verhindern, wenn man früh eingreift.
- Größere Schäden: Folie auf einem Stahlrohr (100 mm) abrollen und mit Sandsäcken beschweren (PVC-Rohr ist zu leicht). Ab 1,5 m Wassertiefe ist ein Taucher nötig, bei höherer Strömung geht auch das nicht.
- Neue Abrisse und Rutschungen entstehen meist durch Unterspülung des Böschungsfußes und zeigen sich erst, wenn sie kritisch sind. Bei Strömung nahe der Böschung wird der Schleppdruck gemindert, zum Beispiel mit eingelegten Rauhbäumen (2 bis 4 m lange Nadelbäume, mit dem Stamm am Ufer verankert) oder Senkfaschinen.
Schäden an der Luftseite
- Sickerwasser: Steht das Hochwasser über dem Gelände auf der Luftseite, durchsickert es Untergrund und Deichkörper. Auf der Böschung, am Deichfuß und in einiger Entfernung tritt Quellwasser aus.
- Wann gefährlich: Kleine, klare Quellen sind ungefährlich. Verstärktes Quellen und besonders getrübtes Wasser mit Erdstoffen kann zu einem Wasserdurchbruch mit Ausspülungen und Rutschungen führen.
- Strengstes Verbot: An einer Quelle nicht bohren oder stochern. Eine Austrittsstelle auf keinen Fall abdichten, weil dadurch die Entwässerung des Deiches unterbunden wird und eine völlige Durchweichung und Rutschungen begünstigt werden.
- Abdichten von der Wasserseite: Da der genaue Eintrittspunkt meist unklar ist, werden wasserundurchlässige Folien großflächig auf der Wasserseitenböschung ausgerollt und mit Sandsäcken beschwert. Erkennbare Ausschälungen großflächig mit Sandsäcken abdecken.
- Quellkade (Fangedamm): Gelingt das nicht, wird luftseitig ein ringförmiger Sandsackdamm um die Quelle gelegt. Das Wasser staut sich an, bis der Gegendruck die Durchsickerung stoppt. Die Kade wird im Mauerwerksverbund geschichtet, schlüssig an die Böschung angeschlossen und muss ausreichend hoch sein. Neben der Kade können neue Sickerstellen entstehen, die ebenfalls zu sichern sind. Mit einem Hilfspegel (zum Beispiel Holzlatte mit Markierung) lässt sich prüfen, in welche Richtung sich der Wasserstand bewegt. Nicht steigender oder fallender Stand weist auf undichte Stellen in der Verwallung hin.
- Aufgeweichte Böschung und Deichfuß: Deichfuß mit durchlässigem Material abdecken, dann Böschungsfuß mit Sandsäcken oder einem Erdbankett stützen, dann die Böschung beschweren. Das Abfließen des Sickerwassers muss immer gewährleistet sein. Faschinen haben sich als Entwässerung bewährt, Vlies nicht (es setzt sich im Schlamm zu).
- Aufsteigendes Gelände am luftseitigen Deichfuß ist ein Zeichen für sehr schlechten Untergrund: Der durchweichte Boden wird herausgedrückt und die Böschung rutscht ab (Böschungsbruch, akute Deichbruchgefahr). Die Gefahrenstelle wird flächig belastet. Aufstechen ist nur unter Aufsicht eines Wasserbauprüfingenieurs erlaubt.
- Böschungsbruch: Längsrisse auf der Böschung und Geländeverformung. Zunächst den Deichfuß mit Sandsäcken sichern, dann den abgerutschten Körper verstärken. Bei starker Aufweichung ein Schlossdeich (aus nicht bindigem Schüttmaterial, wasserseitig mit Folie gesichert, im Polder wird Wasser angestaut). Umfangreiche Sicherheitsvorkehrungen treffen.
Überströmung und Deichbruch
- Überströmung: Bei außergewöhnlich hohen Wasserständen (zum Beispiel durch Aufstau bei Eisversetzungen) kann die Krone überströmt werden. Dann droht ein Kronenbruch durch Ausspülung der Krone und der luftseitigen Böschung. Die Krone wird aufgehöht (Aufkadung), am besten mit Sandsäcken an der wasserseitigen Kronenkante. Ist die Krone breit und befahrbar, geht auch eine Aufschüttung mit Erdstoff, wasserseitig mit Folie und Sandsäcken gesichert.
- Deichbruch: In den wenigsten Fällen gelingt es, die Lücke zu schließen, solange Wasser einströmt. Zuerst vor Ort die Lage prüfen: Wassertiefe und Boden, Breite und Verbreiterungsgeschwindigkeit, mögliche Verteidigungslinien, nötiges Material. Kleine Brüche bis 2 m Wassertiefe und 5 m Breite bei geringer Strömung lassen sich mit Sandsäcken, Pfählen und Faschinen schließen. Zuerst die Deichenden sichern, der Verbau läuft von beiden Seiten gleichzeitig.
Eis
- Eisstand behindert den Abfluss. Gefährlich wird es bei Tauwetter und Hochwasser: Eisbewegung, Eisstau und Wasserstau können Böschungen schälen. Rotierende Eisschollen schnitten sich in einer Lage mehrere Meter in die Böschung und unterhöhlten sie.
- Kontrolle: Sobald Treibeis entsteht, die Eisentwicklung ständig beobachten. Besonders Engstellen, scharfe Krümmungen, Brückenpfeiler, Wehre und Deiche.
- Maßnahmen: Eisbrecher auf Wasserstraßen (Aufbruch von der Mündung stromaufwärts). Eissprengungen sind umstritten, nur bei unmittelbarer Gefahr, das Abschwimmen des Eises muss gewährleistet sein. Bei akuter Böschungsschälung helfen Betonspurplatten an der Schadstelle. Siehe Eisrettung.
Was heißt das für dich?
- Deichverteidigung ist eine Fachaufgabe. Du arbeitest auf Anweisung der Wasserbehörde, des Deichbauers oder Wasserwirtschaftlers und des Einsatzleiters.
- Nicht den Deich befahren, keine Quelle abdichten, nicht bohren oder stochern.
- Beobachten und melden: wann, wo, was, Gefahrenstelle markieren.
- Immer zu zweit, gesichert, angeseilt im Wasser und auf Eis.
Siehe auch: Sandsäcke und Hochwasserschutz, Eisrettung, Wasserrettung, Naturereignisse, Katastrophenschutz im Land (BbgBKG), THW.
- Rechtsgrundlage
- Hochwassermeldedienstverordnung (HWMDV), Fassung vom 9. September 2024, § 9 (Alarmstufen)
- Alarmstufe I
- Überflutung tiefer liegender Auenbereiche und ufernahen Grünlands, ausgelöst von der Hochwassermeldezentrale
- Alarmstufe II
- Überflutung von Grünland oder forstwirtschaftlichen Flächen, bei Deichen Ausuferung bis zum Deichfuß, Hochwassermeldezentrale
- Alarmstufe III
- einzelne bebaute Grundstücke, Straßen oder Bahnstrecken überflutet, Vernässung von Poldern, Wasserstand am Deich bis etwa halbe Deichhöhe, Landkreise und kreisfreie Städte
- Alarmstufe IV
- größere Flächen in bebauten Gebieten, unmittelbare Gefahr für Menschen, Nutztiere und kritische Infrastruktur, Gefahr für die Deichstandsicherheit, Überströmungsgefahr, Landkreise und kreisfreie Städte
- Deichwachplan
- zwei Personen je Kontrollgang, Abschnitt 2,5 bis 5 km, zwei Schichten zu 12 Stunden
- Entnahme von Boden
- nicht näher als 15 m am Deich
- Kolke
- Wassertiefe über 1,5 m erfordert Taucher
- Kleiner Deichbruch
- Schließen möglich bei bis zu 2 m Wassertiefe und bis zu 5 m Breite