Zugführer und Zugtrupp

Trupps und Funktionen

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Zug hat in der Regel 22 Einsatzkräfte und besteht aus Zugführer, Zugtrupp und mehreren Gruppen, Staffeln oder Selbstständigen Trupps.
  • Der Zugtrupp ist die Führungseinheit: Führungsassistent, Melder, Fahrer (1/2/3).
  • Der Führungsassistent ist der Vertreter des Zugführers.
  • Der Zugführer ist an keinen Platz gebunden und über seine Befehlsstelle erreichbar.
  • Er gibt Befehle nach dem Prinzip der Auftragstaktik: mindestens Einheit und Auftrag.

Ab einer bestimmten Größe einer Lage reicht eine Gruppe nicht mehr. Dann kommt der Zug: Er führt mehrere Einheiten unter einem Zugführer zusammen und arbeitet entweder selbstständig oder als Teil einer größeren Einsatzleitung.

Taktische Zeichen eines Zuges mit drei Beispielen zu je 22 Einsatzkräften
Zusammensetzung eines Zuges, drei Beispiele (FwDV 3, Seite 9) Abbildung: FwDV 3 „Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz“, Hrsg. Ausschuss für Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV), Stand Februar 2008, Seite 9. Amtliches Werk (§ 5 UrhG). Bildausschnitt der Originalseite, in Größe und Dateiformat angepasst, Inhalt nicht verändert.
Zugstärke
in der Regel 22, erweiterbar um einen Trupp, eine Staffel oder eine Gruppe
Führungseinheit
Zugtrupp: Führungsassistent, Melder, Fahrer (1/2/3)
Zugführer
Einheitsführer des Zuges, Zeichen mit drei Punkten
Fahrzeug des Zugtrupps
Kommandowagen (KdoW) oder Einsatzleitwagen (ELW)
Befehlsstelle
ortsfeste oder bewegliche Einrichtung, Sitz des Zugführers
Ausbildung
Zugführer-Lehrgang (mindestens 70 Stunden), Voraussetzung ist der Gruppenführer-Lehrgang

Aufgaben des Zugführers

  • führt den Zug im Einsatz
  • ist an keinen bestimmten Platz gebunden und über seine Befehlsstelle erreichbar
  • Wird der Zug selbstständig eingesetzt, ist der Zugführer Einsatzleiter und leitet die Schadenbekämpfung eigenverantwortlich.
  • Wird der Zug gemeinsam mit anderen Einheiten unter einem übergeordneten Einsatz- oder Einsatzabschnittsleiter eingesetzt, führt der Zugführer seinen Zug zur Erfüllung des zugewiesenen Auftrags.
  • Die Einheitsführer des Zuges melden sich nach dem Eintreffen beim Zugführer und erhalten von ihm den Befehl für ihre Einheit.
  • Bei Bedarf erkundet er die Einsatzstelle vorab, soweit erforderlich gemeinsam mit den Einheitsführern.

Aufgaben im Zugtrupp

  • Führungsassistent: führt Aufträge auf Befehl des Zugführers aus und vertritt den Zugführer.
  • Melder: ist für die Informationsübertragung zuständig und führt auf Befehl weitere Aufgaben aus.
  • Fahrer: fährt den Kommando- oder Einsatzleitwagen und führt auf Befehl weitere Aufgaben aus. Fehlt der Melder, übernimmt der Fahrer dessen Aufgaben.

Die Mannschaft der anderen Einheiten des Zuges arbeitet wie in der Gruppe, Staffel oder im Selbstständigen Trupp.

Der Befehl des Zugführers

Der Befehl muss kurz und klar sein und enthalten, was die Einheitsführer zur Erfüllung ihrer Aufgabe wissen müssen. Er enthält mindestens Einheit und Auftrag. „Mittel“, „Ziel“ und „Weg“ kommen nur dazu, wenn sie zur Klarheit beitragen (Auftragstaktik: der Zugführer legt fest, *was* erreicht werden soll, die Einheitsführer entscheiden, *wie*).

Je nach Lage wird das Schema ergänzt um Lage, Durchführung, Versorgung und Führung und Kommunikation. Alle Einzelheiten stehen auf der Seite Einsatzbefehl.

Drei Beispiele für einen Zug (alle 22 Einsatzkräfte)

Die Abbildung zeigt drei Möglichkeiten, einen Zug zu bilden. Immer gilt: Zugführer plus Zugtrupp plus Einheiten, bis zur Stärke von 22.

  • Beispiel 1: Zugtrupp und zwei Gruppen (Stärke 1/3/18/22)
  • Beispiel 2: Zugtrupp, eine Gruppe, eine Staffel und ein Selbstständiger Trupp (1/4/17/22)
  • Beispiel 3: Zugtrupp, eine Gruppe und drei Selbstständige Trupps (1/5/16/22)

Die vier Zahlen lesen sich so: Zugführer / Unterführer / Mannschaft / Gesamt.

Ausbildung

Der Lehrgang „Zugführer“ (FwDV 2, mindestens 70 Stunden) befähigt zum Führen eines Zuges, auch eines erweiterten, und zur Leitung von Einsätzen mit Einheiten bis zur Stärke eines erweiterten Zuges. Voraussetzung ist der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang „Gruppenführer“.

Siehe auch