DV 800: Informations- und Kommunikationstechnik im Einsatz

Dienstvorschriften

Das Wichtigste in Kürze

  • Die DV 800 regelt Planung, Aufbau und Betrieb der Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) im Einsatz.
  • Zur IuK gehören Sprech- und Datenfunk, Telefonie, E-Mail, Fax, Intranet und Internet.
  • Der Einsatzleiter trägt die Gesamtverantwortung auch für den IuK-Einsatz. IuK-Führungskräfte beraten und organisieren.
  • Nachrichten haben drei Vorrangstufen: einfach, Sofort (SSS) und Blitz (BBB).
  • Zu jedem Einsatz gehört eine Rückfallebene für den Fall, dass die Technik ausfällt.
  • Die Buchstabiertafel steht in Anlage 2 (Anton, Berta, Cäsar …).
Titel
Informations- und Kommunikationstechnik im Einsatz
Stand
Ausgabe 2017 (06.11.2017), vom AFKzV im März 2018 genehmigt
Aufbau
7 Kapitel (Grundsätze, Einsatzvorbereitung, Verbindungen, Befehlsstellen, Nachrichten) und 5 Anlagen
Wichtig für
Führungskräfte, IuK-Kräfte, Sprechfunker, Führungsstäbe
Zusammenspiel
Die FwDV 810 regelt den eigentlichen Funkverkehr, die DV 800 die Organisation der Technik

Grundlagen

Was ist IuK-Technik?

IuK-Technik umfasst IuK-Mittel, IuK-Verbindungen und die Maßnahmen zu ihrer Nutzung. Sie sorgt für Informationsübertragung und Kommunikation im Einsatz und deren Dokumentation. Verfügbare Dienste: Sprechfunk und Datenfunk, Telefonie, E-Mail, Fax, im Intranet zum Beispiel VoIP und Datenbanken, im Internet zum Beispiel Web und soziale Medien.

Führung und Befehl

Der IuK-Einsatz ist Teil des Gesamteinsatzes und bei jeder Einsatzvorbereitung zu berücksichtigen. Geplant, geleitet und durchgeführt wird er vom Sachgebiet 6 (ersatzweise Sachgebiet 3). Der Einsatzleiter trägt die Gesamtverantwortung und trifft die grundsätzlichen Entscheidungen. IuK-Führungskräfte beraten ihn, planen und koordinieren den Einsatz, informieren die Führungskräfte über Organisation, Technik und Redundanzen und sorgen für Funktionsfähigkeit (Ersatzteile, Reserven, Entstörungstrupps).

Geregelt wird der IuK-Einsatz durch den Befehl des Einsatzleiters, bei Bedarf ergänzt durch Vorplanungen oder einen Einsatzabschnittsbefehl (Muster in Anlage 5). Der Befehl wird durch Kommunikationsunterlagen (Kommunikationsplan, Skizzen, Verzeichnisse) ergänzt.

Zusammenarbeit

Mit anderen Behörden und Stellen koordinieren. Gleicher technischer Standard oder geeignete Schnittstellen sind zu berücksichtigen, bei Bedarf werden Berechtigungen angepasst.

Vorbereitung und Planung

Einsatzvorbereitung und Nachbereitung

Dazu gehören: Erfahrungen auswerten, Unterlagen und Maßnahmenkataloge fortschreiben, Konzepte erarbeiten (für Ausfälle, Instandhaltung, mangelhafte Versorgung, Netzaufbau, besondere Mittel wie Satelliten- oder Kurzwellenfunk).

Einsatzplanung

Zu planen sind Verfügbarkeit der Kräfte (Qualifikation, Anzahl, Schichtbetrieb, Reserven) und der Technik. Die Rufgruppenplanung und die Kommunikationsunterlagen (Kommunikationsplan, Betriebsbuch) sind Teil davon.

Verbindungen und Befehlsstellen

Funk und Netze

Kapitel 4 beschreibt Analog- und Digitalfunk BOS, Telefonnetze (Festnetz, Mobilfunk), WLAN, WAN, DECT, BOS-Funk zur Bildübertragung, Richtfunk, Satellitenfunk, Grenz- und Kurzwellenfunk und Feldkabelbau.

Befehlsstellen

Befehlsstellen werden so ausgestattet, dass die nötigen Sprach- und Datendienste laufen. Sie können ortsfest oder beweglich sein. Bei Bedarf gehören Konferenz-, Lautsprecher- und Mithöranlagen, Bilddarstellung und Lagedarstellungssysteme dazu. Wiederkehrend genutzte Befehlsstellen und Ausweichbefehlsstellen werden vorbereitet. Eine Verlegung wird frühzeitig mitgeteilt und beginnt erst, wenn die Technik am neuen Ort betriebsbereit ist.

Störungen und Sicherheit

Rückfallebene

Es ist grundsätzlich eine Rückfallebene vorzusehen: öffentliche oder private Netze oder die persönliche Übermittlung durch Melder. Störungen werden unverzüglich den zuständigen Stellen gemeldet, Betroffene informiert.

Sicherheitsvorfälle

Sicherheitsvorfälle wie unberechtigter Zugang zu einer Basisstation, Verlust von Kennwörtern, Verdacht auf Computerkriminalität oder Verlust von Funkgeräten sind unverzüglich zu melden. Dazu gehört auch das Wiederauffinden verlorener Geräte.

Nachrichten und Buchstabieren

Arten und Vorrangstufen

Mündlich unterscheidet man Gespräch (formlos), Durchsage (formlose Übermittlung schriftlicher Nachrichten) und Spruch (formgebunden, exakt zu übermitteln). Es gibt drei Vorrangstufen:

  • Einfache Nachricht: jede normale Nachricht des Einsatzes, ohne besondere Kennzeichnung.
  • Sofort („Sofort“ oder „SSS“): Verzögerte Bearbeitung hätte negative Folgen, zum Beispiel mögliche Gefährdung von Personen, erheblicher Sachschaden oder unvorhergesehene Einsatzverlagerung. Vorrangig, aber nicht unverzüglich bearbeiten.
  • Blitz („Blitz“ oder „BBB“): unterbricht andere Kommunikation. Nur bei unmittelbarer Gefahr für Leib und Leben mit nötiger sofortiger Hilfe, zur Bekämpfung von Kapitalverbrechen, bei unmittelbar bevorstehender Katastrophe oder bei dringendem Interesse der öffentlichen Sicherheit. Notrufe im Digitalfunk entsprechen Blitz-Nachrichten.

Der Absender legt die Vorrangstufe fest.

Buchstabiertafel (Anlage 2)

Es gilt grundsätzlich das nationale Buchstabieralphabet: Anton, Ärger, Berta, Cäsar, Charlotte, Dora, Emil, Friedrich, Gustav, Heinrich, Ida, Julius, Kaufmann, Ludwig, Martha, Nordpol, Otto, Ökonom, Paula, Quelle, Richard, Samuel, Schule, Theodor, Ulrich, Übermut, Viktor, Wilhelm, Xanthippe, Ypsilon, Zacharias. Zahlen sagt man so: Null, Eins, Zwo, Drei, Vier, Fünf, Sechs, Sieben, Acht, Neun. Die internationale Tafel (Alpha, Bravo, Charlie …) wird ergänzend genannt.

Einführung in Brandenburg

  • Genehmigung: Die FwDV 800 (Fassung November 2017) wurde vom AFKzV auf der 42. Sitzung am 21. und 22. März 2018 in Düsseldorf genehmigt und den Ländern zur Einführung empfohlen.
  • Einführung: Das Ministerium des Innern und für Kommunales hat sie mit Erlass vom 7. Februar 2019 für das Land Brandenburg verbindlich eingeführt. Die Feuerwehren werden aufgefordert, bei Einsätzen und in der Aus- und Fortbildung danach zu verfahren.
  • Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 2 Satz 1 BbgBKG in Verbindung mit dem Runderlass über die Einführung der Feuerwehrdienstvorschriften im Land Brandenburg vom 23. November 1992.
  • Wer informiert: Die Landkreise und kreisfreien Städte informieren die Träger des Brandschutzes.
  • Siehe auch die Fachinformation „Digitalfunk“ der Landesschule.

Siehe auch