Das Wichtigste in Kürze
- Der Digitalfunk BOS (TETRA 25) ist ein bundesweit einheitliches Funknetz für Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei, THW und weitere. Er ist abhörsicher (Ende-zu-Ende-Verschlüsselung mit der BOS-Sicherheitskarte).
- TMO (Netzbetrieb) für Leitstelle und überörtliche Verbindungen, DMO (Direktbetrieb) für die Einsatzstelle und dort, wo kein Netz ist. Gruppenruf ist die Regel.
- Notruf: orangene Taste, höchste Priorität, Mikrofon öffnet selbst. Im TMO geht er an die Gruppe und die Leitstelle, im DMO nur in die Gruppe. Nie einfach ausschalten, wenn er versehentlich ausgelöst wurde, sondern Leitstelle anrufen.
- Funkgerät ohne Antenne nicht benutzen, Antenne senkrecht halten. Bei Verbindungsabbruch hilft oft Körperdrehung oder ein kurzer Standortwechsel.
- Repeater verschiebt die Reichweite, vergrößert sie nicht. Gateway verbindet DMO und TMO. Beides nur nach Anweisung des Einsatzleiters und der Leitstelle melden.
- Hinweis
- Die Fachinformation beschreibt Bayern. Die Technik des Digitalfunks BOS und die Betriebsworte nach FwDV 810 gelten bundesweit. Organisation (Autorisierte Stelle, TTB), Rufgruppen, Funkrufnamen und Weisungen sind Ländersache: In Brandenburg gelten die Seiten „Funkrufnamen“ und „Leitstelle“ und die Weisungen deines Trägers.
- Reichweite
- Eine Basisstation (Antenne etwa 20 m hoch) erreicht grob 30 km. Im DMO ist keine feste Reichweite in Metern angebbar.
Recht und Sicherheit
Rechtsgrundlagen und Verschwiegenheit
- Fernmeldegeheimnis und Schutz der Vertraulichkeit gelten für jeden Funkverkehr, der nicht für die Öffentlichkeit bestimmt ist (Grundgesetz, Strafgesetzbuch zum Beispiel §§ 201, 203, 206, 353b).
- Verpflichtung auf Verschwiegenheit: Alle, die am Sprechfunkverkehr der BOS teilnehmen, werden nach dem Verpflichtungsgesetz förmlich verpflichtet. Üblich: Niederschrift, Hinweis auf die strafrechtlichen Folgen, Unterschrift, Abschrift für die verpflichtete Person. Die Verpflichtung ist mit 18 Jahren zu wiederholen. Zuständig ist in Bayern der Kommandant oder sein Beauftragter, in Brandenburg die Leitung der Feuerwehr oder ein Beauftragter (bitte beim Träger bestätigen). Das genaue Verfahren in Brandenburg regelt dein Träger.
- BOS-Funkrichtlinie: legt Frequenzzuteilung und technische Rahmenbedingungen fest. Dazu kommen FwDV 100, 800 und 810.
- BDBOS-Gesetz (2006): gründet die Bundesanstalt für den Digitalfunk der BOS (BDBOS), die das Netz aufbaut und betreibt.
Sicherheitskarte und Verschlüsselung
- Ohne BOS-Sicherheitskarte keine Teilnahme im Netz. Sie macht Authentifizierung (wer ist das?), Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (E2EE, vom BSI bereitgestellt) und Sperrfunktion möglich. Über die Luft werden alle Daten zusätzlich grundverschlüsselt.
- Sperren: Geht ein Funkgerät verloren, wird die Karte gesperrt, vorübergehend oder dauerhaft. Verlust sofort melden.
- Defektes Gerät: Sicherheitskarte herausnehmen. Nicht eingesetzte Karten sicher verwahren. Karten ausgemusterter Geräte gehen über die zuständige Stelle zurück. Missbrauch durch Unbefugte verhindern (zum Beispiel Fahrzeug in der Werkstatt: Karte ausbauen oder Gerät sperren lassen).
Operativ-taktische Adresse (OPTA)
Die OPTA ist eine Besonderheit der BOS, nicht Teil des TETRA-Standards. Sie ist ein Zeichenblock aus Bundesland, Behörde/Organisation, Region, Ort, Funktion (Einsatzmittel, Fahrzeug- oder Handfunkgerät) und Ergänzung (Zählziffern).
- Geburts-OPTA: auf der Sicherheitskarte, identifiziert das Gerät eindeutig. Ohne sie keine Teilnahme.
- Alias-OPTA: gibt dem Gerät seine taktische Bezeichnung (zum Beispiel „1. Löschfahrzeug“ eines Ortes). So erscheint das Fahrzeug im Display der Leitstelle.
Wie die OPTA in Brandenburg aufgebaut ist, steht auf der Seite „Funkrufnamen“.
Technik
Reichweite und Störungen
- Funkwellen breiten sich quasioptisch aus: Die Reichweite wird vor allem von der Sichtverbindung zwischen den Antennen bestimmt. Sie hängt ab von Sendeleistung, Empfindlichkeit, Antennenhöhe und -art, Gelände, Wetter, Bauten (Stahlbeton, Metallfassaden, Hochregallager, Tunnel) und der Leitfähigkeit des Bodens (Wasser, Sand, Fels, Wald, Heide, Feld).
- Reflexion und Beugung lassen Wellen auch hinter Hindernisse gelangen, können aber auch stören (Mehrwegempfang) oder einen Funkschatten erzeugen.
- Erstmaßnahme bei Störung: Standort wechseln, oft genügen wenige Meter. Trageweise prüfen (Gürtel/Kopf).
- Antenne immer senkrecht, im Normalfall nicht höher als 3,5 m über Grund (besonders bei Gateway und Repeater), sonst Überreichweiten und Störungen. Das gilt nicht für Antennen von festen Stationen und Sirenen.
- Digital reißt die Verbindung ohne Vorwarnung ab (analog rauscht es zunehmend). Im TMO zeigen Signalton und LED den Abbruch an. Oft hilft eine Körperdrehung.
Das Funkgerät
- Bauteile: Sender, Empfänger, Antennenweiche, Hör-/Sprecheinrichtung, Stromversorgung. Antennen sind am wirksamsten bei ½ oder ¼ der Wellenlänge.
- MRT (Mobile Radio Terminal): Fahrzeuggerät, 12 V (im Lkw mit 24 V: Spannungswandler), Sende-Empfangs-Einheit im Gehäuse.
- FRT (Fixed Radio Terminal): ortsfest, 230 V über Netzteil auf etwa 13,5 V.
- HRT (Handheld Radio Terminal): Akku. Ladegerät muss zu Spannung, Strom und Zellart (NiCd, NiMH, Li-Ion) passen, Temperatur und Anleitung beachten, Akkus entladen sich selbst.
Sicherheit im Umgang
- Gewitter: Der Einsatzleiter entscheidet, ob weitergefunkt wird. Funkgeräte außer in dringenden Notfällen nicht betreiben oder berühren, Fahrzeug aufsuchen (bevorzugt eines, das nicht an Leitungen oder Antennenanlagen hängt), bei Übungen einstellen, Antennenleitungen von Schiebemasten ggf. vom Fahrzeug trennen.
- Hörer ans Ohr: vorher Lautstärke prüfen.
- Akkus nicht mit Metallteilen (Schlüsselbund, Büroklammer) kurzschließen.
- Sendeenergie kann Herzschrittmacher, medizinische Geräte und Fahrzeugsteuerungen stören.
- Explosionsgefährdete Bereiche: nur zugelassene Ex-Geräte, und nur zusammengehörige Komponenten (Gerät, Akku, Zubehör). Sonst erlischt die Zulassung. Die meisten Geräte sind nicht ex-geschützt.
- Reinigung: trocken oder nebelfeucht, an Kontakten und Fugen darf keine Feuchte bleiben.
Netz und Betrieb
Organisation
- BDBOS (Berlin): bundesweite Angelegenheiten, Zertifizierung der Endgeräte, Netzmanagement-Zentrum, in dem Störungen auflaufen.
- Koordinierende Stelle des Landes: strategische Aufgaben und Zusammenarbeit mit Bund und Ländern.
- Autorisierte Stelle (AS) des Landes: Netzmanagement und Funkorganisation, Schnittstelle zum Netzbetreiber.
- Taktisch-Technische Betriebsstelle (TTB): vor Ort. Betrieblicher Nutzersupport (Gruppen bereitstellen und freigeben, Sicherheitskarten sperren) läuft rund um die Uhr, deshalb oft bei der Leitstelle. Technischer Nutzersupport (Geräteverwaltung, Updates, Störungshilfe) liegt in der Regel beim Landkreis oder den Hilfsorganisationen. Sondergruppen werden bei der zuständigen TTB beantragt.
Wie das in Brandenburg verteilt ist, erfährst du bei deinem Träger und der Leitstelle.
Netzaufbau und Adressen
- Das Netz ähnelt dem Mobilfunk (GSM): Funkzellen mit Basisstationen, gebündelt über Vermittlungsstellen, bundesweit verbunden. Fast alle Elemente sind doppelt vorhanden (Ringstruktur, zwei Netzmanagement-Zentren), damit ein Ausfall nicht stört.
- TEI: weltweit einmalige, fest einprogrammierte Gerätekennung. ITSI/ISSI: Teilnehmeradresse, über die Einzelrufe laufen. Rufgruppen gibt es für jede BOS, sortiert in Ordnern nach Einsatztaktik, der Ordner beschreibt oft die Reichweite (Gruppengebiet).
TMO: Netzbetrieb
TMO (Trunked Mode Operation, Bündelfunk). Teilnehmer sind nicht an einen Ort gebunden, theoretisch nimmt jeder im Netz am Gespräch teil. Regelbetrieb Halbduplex (abwechselnd sprechen und hören).
- Gruppenruf: Regelform, ressourcenschonend, einer spricht, alle hören. Das Gruppengebiet kann eingeschränkt sein.
- Einzelruf wie Telefonie, nur wenn freigeschaltet.
- Warteschlange: Sind alle Zeitschlitze belegt, wartet man in der Schlange. Sprechtaste gedrückt halten, sonst verfällt der Platz.
DMO: Direktbetrieb
DMO (Direct Mode Operation): Gerät zu Gerät ohne Netz, Wechselverkehr. Für die Einsatzstelle und Orte ohne Netz (zum Beispiel Gebäude, Keller). Die Reichweite ist begrenzt, abhängig von Gebäuden, Wald, Gelände.
- Gruppenruf: Jede DMO-Gruppe ist fest mit einer Frequenz verbunden.
- Staatsgrenze: Im DMO sind Schutzabstände zur Grenze einzuhalten, auf dem Land etwa 5 km, in der Stadt etwa 1,5 km. Dort weicht man auf Euro-DMO-Gruppen aus. Brandenburg grenzt an Polen, das betrifft dich im Grenzgebiet. Die Rufgruppen werden dir vom Träger bekanntgegeben.
- Notruf im DMO: bleibt in der aktiven Gruppe, keine Meldung an die Leitstelle.
- Einzelruf im DMO belegt die ganze Rufgruppe.
Notruf
- Orangene Taste an jedem Endgerät. Das Mikrofon wird für eine programmierte Zeit geöffnet (keine Sprechtaste nötig). Der Notruf hat höchste Priorität und verdrängt laufende Gespräche, alle in der Gruppe hören ihn.
- TMO: geht in die aktive Gruppe und an die Leitstelle, mit Kurznachricht und, wenn das Gerät GPS hat, den zuletzt bekannten Koordinaten.
- Versehentlich ausgelöst: Leitstelle anrufen und aufklären, Gerät nicht einfach ausschalten.
Fallback und Ausfälle
- Fallback (Rückfallmodus): Fällt die Verbindung einer Basisstation zur Vermittlungsstelle aus (zum Beispiel Starkregen, Leitungsunterbrechung), bleibt der Funk zwischen dieser Station und den eingebuchten Geräten bestehen. Leitstelle und andere Funkzellen sind nicht erreichbar. Anzeige oder Ton am Gerät beachten. Danach geht die Station selbst zurück in den Normalbetrieb.
- Fällt eine Basisstation aus, buchen sich die Geräte meist in eine andere ein (überlappende Versorgung). Auch später eingeschaltete Geräte können sich im Fallback einbuchen.
- Übertragungsqualität: Der Digitalfunk filtert Umgebungslärm (Vocoder), so sind Straßenlärm und Aggregate weniger störend.
- Alarmierung: Digitale Alarmierung über das TETRA-System mit Alarmempfängern und Sirenensteuergeräten. Wie in Brandenburg alarmiert wird, regelt die Leitstelle.
Statusmeldungen
Im TMO wählt man den Status durch langes Drücken der Ziffernstatus-Taste. Die Status 0 bis 9 sind bundeseinheitlich und entlasten den Sprechfunk. Alle Bedeutungen siehe Seite „Status“.
Hilfsmittel
Repeater und Gateway
- DMO-Repeater: macht Teilnehmern erreichbar, die zu weit weg sind. Es ist keine Reichweitenerweiterung, sondern eine Reichweitenverschiebung (FwDV 810, Anlage 3): Teilnehmer in Richtung Repeater werden erreichbar, in der Gegenrichtung sinkt die Reichweite oft, auch Teilnehmer, die vorher direkt sprechen konnten, können plötzlich nicht mehr erreichbar sein.
- Gateway: leitet ein Gespräch aus einer Zone ohne Netz ins TMO und zurück (eine DMO- und eine TMO-Gruppe festlegen). Nur Fahrzeugfunkgeräte (MRT), je DMO-Gruppe nur ein Gateway. Das Gateway-Gerät kann selbst nicht sprechen. Daten (Status, Kurznachricht) und Notruf werden nicht gesichert weitergeleitet.
- Gleichzeitig Repeater und Gateway oder mehrere Repeater hintereinander gehen nicht. Beide Funktionen sind lizenzpflichtig und nur in bestimmten Geräten.
- Taktische Regeln: Einsatz nur auf Anweisung des Einsatzleiters und der Leitstelle melden. Nur ein Gerät je DMO-Gruppe. Standort nicht ändern, solange der Repeater aktiv ist. Stationär betreiben, erst am Einsatzort aktivieren, am Einsatzort wieder abschalten.
Objektfunk (Funkversorgung in Gebäuden)
In Gewerbegebieten, Versammlungsstätten und Tunneln gibt es Objektfunkversorgungsanlagen (OV). Welche Art verbaut ist, erfährt man bei der TTB, die Bedienung (Aktivierung, Bedienfeld) steht in den örtlichen Anschlussbedingungen und im Feuerwehrplan.
- TMO-Repeater: das Netz wird ins Objekt übertragen, alle TMO-Gruppen, Status, Notruf und Leitstellenverbindung wie draußen. Ein Innenangriff bleibt auf der vorher festgelegten TMO-Gruppe.
- DMO-Repeater (DMO1a, DMO1b): eine „Funkinsel“ auf einer festen DMO_OV-Gruppe, nur dort funkt man. Alle Geräte müssen auf diese Gruppe. Die Gruppe sollte gekennzeichnet und im Einsatzplan stehen. Ein HRT-Repeater darf hier nicht eingesetzt werden (Störung).
- TMOa-Anlage: eigenes, autarkes Netz (Funkzelle), meist in großen Industrieanlagen. Erst den Netzkenner am Gerät wählen, dann die OV-Gruppe. Keine Verbindung zur Leitstelle, keine Statusübermittlung.
Weiterführend
Die Landesschule Brandenburg stellt Unterlagen zum Digitalfunk bereit: Fachinformation „Digitalfunk“ der LSTE. In Brandenburg sind FwDV 800 (Erlass vom 7. Februar 2019) und FwDV 810 (Erlass vom 4. April 2019) verbindlich eingeführt.