Unterweisung: Erstunterweisung und jährliche Sicherheitsunterweisung

Gefahren der Einsatzstelle

Das Wichtigste in Kürze

  • Unterweisung ist Pflicht (§ 8 DGUV Vorschrift 49): Alle Feuerwehrangehörigen werden über Gefahren und Fehlbeanspruchungen im Dienst und über die Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und Gesundheitsgefahren unterwiesen.
  • Erstunterweisung vor der ersten Tätigkeit, danach mindestens einmal jährlich und bei besonderen Anlässen.
  • Verantwortlich: der Träger des Brandschutzes und die Wehrleitung beziehungsweise Wehrführung.
  • Dokumentation: Dienstplan oder Dienstbuch, Anwesenheitsliste oder Unterweisungsbuch.
  • Ziel: Gefahren erkennen und die richtigen Schutzmaßnahmen treffen, nicht eine lästige Pflichtveranstaltung.
Rechtsgrundlage
§ 8 DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“
Erstunterweisung
vor Aufnahme der ersten Tätigkeiten
Wiederholung
mindestens einmal jährlich
Zusätzlich
bei neuen Fahrzeugen, Geräten, Taktiken, Vorschriften und nach Unfällen
Nachweis
Dienstbuch, Anwesenheitsliste, Unterweisungsbuch oder EDV-System
Verantwortlich
Träger des Brandschutzes und Wehrführung

Wer unterweist wen?

Die Trägerinnen und Träger des Brandschutzes und die für Sicherheit und Gesundheitsschutz verantwortlichen Personen (zum Beispiel Wehrleitung oder Wehrführung) müssen die Feuerwehrangehörigen regelmäßig, ausreichend und angemessen unterweisen oder von fachkundigen Personen unterweisen lassen. Meist geschieht das mündlich durch Wehrführer, Führungskräfte oder Fachkräfte.

Wann?

  • Erstunterweisung: vor den ersten Tätigkeiten in der Feuerwehr. Sie ist das Fundament für alle weiteren Unterweisungen und informiert neue und junge Angehörige über die Grundregeln im Dienst und im und um das Feuerwehrhaus.
  • Wiederholung: mindestens einmal jährlich.
  • Zusätzlich, wenn sich etwas ändert: neue Arbeitsabläufe oder Taktiken, neue Fahrzeuge, Geräte oder Ausrüstung, neue Arbeitsmittel und Stoffe, neue oder geänderte Vorschriften, bei besonderen Anlässen und nach Unfällen.

Was gehört hinein?

Allgemeine Regeln und spezielle Kenntnisse zu bestimmten Tätigkeiten und Lagen, zum Beispiel:

  • Erste Hilfe, Ersthelfer, spezielle Maßnahmen
  • Verhalten im und um das Feuerwehrhaus: Zufahrt, Parken, Zugänge, Beleuchtung, bauliche Besonderheiten und Sicherheitskennzeichen, besonders in älteren, engen Häusern
  • Brandschutz: Feuerlöscher, Flucht- und Rettungswege
  • PSA: Umkleiden, Lagerung, Verwendung, Grenzen der Ausrüstung (besonders beim Atemschutz)
  • Ausrücken: Alarm- und Ausrückeordnung
  • Straßenverkehr: Fahren mit Sondersignalen, Verhalten bei Witterung
  • Bedienung von Fahrzeugen, Maschinen, Werkzeugen und Geräten durch die Maschinisten
  • Vorschriften, Regeln und Dienstanweisungen, spezielle Gefahren im Feuerwehrdienst
  • Ansprechpartner und interne Regeln
  • Unfälle, Beinahe-Unfälle und sonstige Ereignisse

Wie wird sie gut?

Zweck ist, dass du Sicherheits- und Gesundheitsgefahren erkennst und richtig handelst. Umfang und Art richten sich nach den Gefährdungen und deinem Wissen. Eine gute Unterweisung ist:

  • sorgfältig vorbereitet, verständlich und klar formuliert,
  • mit passendem Ort, Zeitpunkt, Gruppengröße und Medien,
  • didaktisch durchdacht, nicht reine Wissensvermittlung, mit aktiver Beteiligung der Teilnehmenden,
  • so, dass die Inhalte als Anleitung und als Weisung verstanden werden und in der Praxis umsetzbar sind,
  • kontrolliert: Führungskräfte prüfen später, ob sich alle daran halten.

Sie soll keine lästige Pflichtveranstaltung sein, sondern aus der Überzeugung kommen, dass sie sinnvoll ist. Das hilft auch dem Verhalten im Einsatz.

Dokumentation

Die Durchführung wird dokumentiert: Dienstplan oder Dienstbuch mit klaren Inhalten, regelmäßig geführte Anwesenheitsliste oder Nachweis im Unterweisungsbuch. Auch EDV-Systeme sind möglich.

Siehe auch