Das Wichtigste in Kürze
- Unabhängige Löschwasserversorgung meint Wasservorräte ohne Rohrleitungsnetz: Löschwasserbehälter, Löschteiche, Brunnen, Bäche, Flüsse und Seen.
- Erschöpflich: Löschwasserbehälter (etwa 75 m³ bis über 300 m³), Löschteich (mindestens 1.000 m³). Unerschöpflich: Bäche, Flüsse, Seen, teils Brunnen.
- Die Entnahmestellen sind durch Hinweisschilder gekennzeichnet.
- Saugkorb mindestens 30 cm unter der Wasseroberfläche, nicht bis zum Grund absenken (Verschmutzung, Lufttrichter).
- Löschwasserentnahmestellen (zum Beispiel im Wald) sind zu kennzeichnen und einsatzbereit zu halten.
- Begriff
- unabhängige Löschwasserversorgung = vom Rohrleitungsnetz unabhängige Wasservorräte
- Beispiele erschöpflich
- Löschwasserbehälter 75 m³ bis über 300 m³, Löschteich mindestens 1.000 m³, Brunnen
- Beispiele unerschöpflich
- Bäche, Flüsse, Seen, teilweise Brunnen
- Kennzeichnung
- Hinweisschilder an den Entnahmestellen
Arten
- Löschwasserbehälter: unterirdisch oder oberirdisch, Fassungsvermögen etwa 75 m³ bis über 300 m³. Ein Löschwasser-Sauganschluss (Saugrohr mit Anschluss) führt zur Entnahmestelle.
- Löschteich: Fassungsvermögen mindestens 1.000 m³.
- Brunnen: je nach Schüttung erschöpflich oder unerschöpflich, mit Sauganschluss.
- Offene Gewässer (Bäche, Flüsse, Seen): unerschöpflich, aber oft schwer zugänglich. Siehe Seite offenes Gewässer.
Entnahme
- Saugleitung auslegen, Saugkorb am Ende, Halteleine und Ventilleine nutzen.
- Saugkorb nicht bis zum Grund absenken, mindestens 30 cm unter der Wasseroberfläche, sonst saugt die Pumpe Schlamm oder Luft (Lufttrichterbildung).
- Saugschutzkorb verwenden, bei fließendem Gewässer Lage der Saugleitung beachten.
- Förderhöhe beachten: Die Saughöhe ist begrenzt (Nennsaughöhe 3 m).
- Nach dem Einsatz die Entnahmestelle in ordnungsgemäßen Zustand bringen.
In Brandenburg wichtig
- Im Wald gelten Löschwasserentnahmestellen als deutlich gekennzeichnet und einsatzbereit zu halten (Waldbranderlass). Die Waldbrandeinsatzkarten zeigen sie.
- Bei Waldbränden organisiert man die Wasserversorgung oft über Pendelverkehr mit Tanklöschfahrzeugen und Wasserübergabepunkte, auch Faltbehälter kommen zum Einsatz.
- Die Gemeinde als Aufgabenträger sichert eine angemessene Löschwasserversorgung (BbgBKG § 3).