Stromausfall und Blackout: Die Feuerwehr bleibt handlungsfähig

MANV und Großschadenslagen

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einem flächendeckenden, langen Stromausfall (Blackout) fallen Telefon, Mobilfunk, Licht, Heizung und viele Anlagen aus. Zuerst müssen die Kommunen die Folgen bewältigen, und die Feuerwehr muss selbst handlungsfähig bleiben.
  • Das Feuerwehrhaus wird von der Bevölkerung zwangsläufig als „Leuchtturm“ wahrgenommen, auch wenn es nicht vorgeplant ist. Empfohlen wird, es als Notrufmeldestelle zu besetzen.
  • Notstrom: Ein Feuerwehrhaus braucht eine Einspeisemöglichkeit für ein mobiles Aggregat oder eine stationäre Netzersatzanlage. Als Planungsgröße gelten 72 Stunden autarker Betrieb.
  • Funk: Fahrzeuge funken im TMO, Handfunk im DMO nur mit genug Ladegeräten. Die Melder sind die sicherste letzte Variante.
  • Brandenburg baut Katastrophenschutz-Leuchttürme auf, Anlaufstellen für die Bevölkerung. Die Feuerwehr unterstützt, betreibt sie aber nicht allein.

Was ein Blackout bedeutet

  • Ursachen: technisches oder menschliches Versagen, Angriffe, Epidemien oder Extremwetter. Bisherige Stromausfälle in Europa dauerten höchstens einige Tage. Erhebliche Schäden sind trotzdem zu erwarten.
  • Folgen: Ein flächendeckender Ausfall betrifft fast alle Lebensbereiche. Bei einem Szenario von bis zu 14 Tagen ist keine Hilfe von außen verfügbar, die Not der Menschen wächst im Zeitverlauf, besonders bei denen ohne Vorsorge.
  • Zuständigkeit: Zuerst bewältigen die Kommunen die Folgen, je nach Lage regional oder übergreifend, kurz oder lang. Die Gefahrenabwehr wird nach den Stufen der Gefahrenabwehrplanung strukturiert.
  • Für die Feuerwehr gilt der Leitsatz: Jede Behörde ist für ihre eigene Handlungsfähigkeit selbst verantwortlich.
  • Auch kürzere Ausfälle können mehrere Aufzugsbefreiungen auslösen, siehe Aufzugsunfall.

Das Feuerwehrhaus als Anlaufstelle

  • Notrufmeldestelle: Ein hessischer Mustereinsatzplan empfiehlt, alle Feuerwachen und Feuerwehrhäuser als Notrufmeldestellen einzurichten und ständig zu besetzen. Fällt Telefon oder Notruf 112 aus, müssen Feuermeldungen persönlich an der Wache oder dem Feuerwehrhaus erfolgen.
  • Anlaufpunkt: Informations- und Hilfeersuchen der Bevölkerung gehen an die Feuerwachen. Für Bekanntmachungen können vorbereitete Meldungen an öffentlichen Gebäuden dienen.
  • Leuchtturmfunktion: Menschen suchen das Feuerwehrhaus auf, auch ohne Plan. Deshalb müssen mindestens die wichtigsten Teile der Gebäudetechnik funktionieren, selbst wenn sich dort zusätzlich zu den Feuerwehrangehörigen weitere Personen aufhalten.
  • Führung: Pro Gemeinde sollte ein Führungsstab nach FwDV 100 in einer zentralen Wache oder einem Feuerwehrhaus gebildet werden, dort sind auch die Führungseinheit und ihre Führungsmittel stationiert. Siehe FwDV 100.
  • Rettungsdienst: Rettungswachen haben oft keine Notstromversorgung. Rettungsfahrzeuge können deshalb an Feuerwachen stationiert werden, dann müssen auch deren Angehörige mitversorgt werden.

Alarmierung und Personal

  • Alarmierung: Über Funkmeldeempfänger und Telefonketten, solange Festnetz oder Mobilfunk noch gehen. Ist der Ausfall flächendeckend und andauernd, sollen die Feuerwehrangehörigen laut dem hessischen Muster unaufgefordert zum Feuerwehrhaus kommen. Wie das in deiner Wehr geregelt ist, steht in der Alarm- und Ausrückeordnung. Siehe AAO und Gefahrenabwehrbedarfsplan.
  • Personal vorab abschätzen: Wie viele Angehörige sind tatsächlich verfügbar? Abwesende, Beurlaubte und Personen, die beruflich anderweitig gebunden sind (Polizei, Rettungsdienst, Verwaltungsstäbe, Energieversorger), zählen nicht mit.
  • Schichtbetrieb: Bei langem Ausfall zwei oder drei Schichten, nach Qualifikation in Wachabteilungen eingeteilt. Dienstfreie werden entlassen.
  • Innendienst: Er hält Licht, Wärme und Wasser im Feuerwehrhaus am Laufen und sorgt für Speisen und Getränke. Dafür können Angehörige der Ehren- und Altersabteilung eingesetzt werden.
  • Familien: Die Versorgung der Familien der Einsatzkräfte gibt ihnen die Freiheit, Zeit und Kraft in den Dienst zu stecken.

Funk und Kommunikation

  • Fahrzeuge untereinander und zur Leitstelle: 4-m-Sprechfunk oder Digitalfunk im TMO.
  • Handfunkgeräte: 2-m-Funk oder DMO dauerhaft nur, wenn ausreichend Lademöglichkeiten vorhanden sind. Die Zahl der Ladegeräte muss auch dafür reichen. Siehe Digitalfunk BOS.
  • Melder: Die Kommunikation über Melder ist die letzte, aber sicherste Variante.
  • Satellitentelefon: Die Verbindung zur Leitstelle sollte über alle Mittel (Telefon, Funk, Satellitentelefon) abgesichert sein.
  • Gebäudefunk und Brandmeldeanlagen: Batterien der Brandmeldeanlagen sind spätestens nach 72 Stunden erschöpft, Gebäudefunkanlagen in Sonderbauten nach 12 Stunden nicht mehr betriebsfähig. Siehe B:BMA.

Einsätze bei Stromausfall

  • Brände: Sie haben bis zur Alarmierung oft ein größeres Ausmaß. Bei lange kalten Häusern kommen Heiz- und Kochgeräte mit Holz oder Gas hinzu und damit zusätzliche Brandgefahren.
  • Allgemeine Hilfe: Bei Hilfeersuchen die Dringlichkeit prüfen, um keine Kräfte unnötig zu binden. Im Zweifel auf Selbsthilfe oder Hilfsstellen verweisen.
  • Typische Notfälle: medizinische Geräte in der häuslichen Pflege fallen aus, Fahrstühle bleiben stehen, Klima- und Belüftungsanlagen haben Probleme, elektronische Zugänge versagen.
  • Weitere Aufgaben: Sie können der Feuerwehr zusätzlich übertragen werden, zum Beispiel Unterstützung des Rettungsdienstes, die Kräfte sollen dafür aber nicht länger als nötig gebunden werden.
  • Dokumentation: vor Ort und im Rahmen der Lageführung auf Kreisebene, siehe Einsatzdokumentation.

Versorgung der eigenen Kräfte

  • Grundsatz: Die Bevorratung auf 24 Stunden unabhängige Versorgung auslegen, damit Stäbe Zeit haben, weiteres anzufordern. Bezugsquellen vorab erfassen.
  • Wasser: Trinkwasser für Getränke, Speisen, Spülen, Körperhygiene, Brauchwasser für WC früh in Behältern bevorraten, solange die Versorgung noch läuft (Trinkwasserverordnung beachten). Fahrzeugtanks in Ausnahmefällen aus offenen Gewässern füllen, danach reinigen und desinfizieren.
  • Gas und Wärme: Gasflaschen für Heizgeräte und Kochstellen früh beschaffen. Lagervorschriften für Flüssiggas und Kraftstoffe beachten.
  • Kraftstoffe: Diesel für Fahrzeuge, Benzin für mobile Stromerzeuger und Tragkraftspritzen. Den Bestand in Kanistern erfassen und beurteilen.
  • Verpflegung: Grundbevorratung an Lebensmitteln und Getränken im Feuerwehrhaus, passend zur Personalstärke und Dauer.

Notstrom im Feuerwehrhaus

  • Anforderung: Nach der Norm für Feuerwehrhäuser muss eine Einspeisemöglichkeit für ein mobiles Notstromaggregat vorgesehen sein. Wo die Notwendigkeit nachgewiesen ist, muss eine stationäre Netzersatzanlage für zwingend erforderliche Funktionsbereiche vorgesehen werden.
  • Fahrzeuggeneratoren zählen nicht: Die mobilen Stromerzeuger auf den Einsatzfahrzeugen dienen den Geräten auf dem Fahrzeug und können nicht für das Feuerwehrhaus eingeplant werden.
  • Brandenburg (Musterfeuerwehrhaus): Anschlussmöglichkeit für ein mobiles Ersatzstromaggregat nach DIN/TS 14684 mit passender Aufstellfläche. Damit sollen Beleuchtung, Kommunikation und Toranlagen versorgt werden, zum Beispiel über bis zu 72 Stunden. Alternativ je nach Blackout-Konzept eine stationäre Netzersatzanlage. Ergänzend kann eine USV sensible Informations- und Kommunikationstechnik ohne Unterbrechung betreiben. Siehe Feuerwehrhaus planen.
  • Empfehlung aus Baden-Württemberg: Feuerwehrhäuser stets mit stationärer Netzersatzanlage ausstatten, weil nur so eine gesicherte, dauerhafte Versorgung gewährleistet ist. Mindestleistung 60 kVA, Betriebszeit 72 Stunden bei voller Auslastung, Kraftstoff entsprechend vorhalten und haltbar lagern, für mehr Bedarf Lieferverträge abschließen. Mobile Anlagen sind ortsveränderlich, bei unbekannten Objekten ist aber oft die Elektroinstallation und der Strombedarf nicht bekannt. Bedienung soll durch elektrotechnisch Unterwiesene, am besten durch Laien gefahrlos möglich sein, weil nicht überall Elektrofachkräfte bei der Feuerwehr sind.
  • Atemschutzwerkstatt: Überörtliche Funktionen wie der Betrieb einer Atemschutzwerkstatt zählen zu den funktionsrelevanten Bereichen.

Katastrophenschutz-Leuchttürme in Brandenburg

  • Idee: Anlaufstellen für die Bevölkerung, die die Folgen eines großflächigen und langanhaltenden Stromausfalls abfangen. Das Land fördert sie zu 100 %. Für 1 % der Bevölkerung sind Anlaufstellen zu planen (Beschluss der Innenministerkonferenz 2016), vor Ort wird mit 1 bis 3 % gerechnet.
  • Zahl: 326 Leuchttürme im Land Brandenburg (Stand 08/2024), in Zossen zwei.
  • Fähigkeiten: Informationen zur Schadenslage, Erste Hilfe, Trinkwassernotversorgung, Energie- und Wärmeversorgung, Nahrungserwärmung, Sanitäreinrichtungen und Aufladen mobiler Endgeräte. Optional: WLAN, Notbetten, Treibstoff, etwas Grundversorgung mit Medikamenten.
  • Betrieb: 24 bis 72 Stunden, mit 8 bis 10 Mitarbeitenden je Schicht, dazu ein Verwaltungsstab und die Befehlsstelle der Feuerwehr. Das Personal besteht aus Mitarbeitenden der Stadt, Amateurfunkern und freiwilligen Helfern.
  • Rolle der Feuerwehr (Beispiel Zossen): Die Befehlsstelle der Feuerwehr arbeitet im Schichtmodell mit 5 Mitarbeitenden, dazu kommen der Einsatzleiter und alle verfügbaren Einsatzkräfte. Die Einsatzbereitschaft für die eigenen Aufgaben hat nach dem hessischen Muster absolute Priorität.

Was heißt das für dich?

  • Frag in deiner Wehr: Gibt es eine Einspeisemöglichkeit oder Netzersatzanlage? Wie viel Kraftstoff liegt bereit? Wo sind Ladegeräte für Funkgeräte? Wie läuft die Alarmierung ohne Strom?
  • Sorge zu Hause vor: Wenn deine Familie versorgt ist, kannst du helfen. Tipps stehen auf Krisenvorsorge: BBK-Ratgeber und Notfallvorsorge im Haushalt.
  • Maßgeblich sind die Alarm- und Einsatzpläne deiner Gemeinde und des Landkreises. Die Seite fasst einen hessischen Mustereinsatzplan, eine Empfehlung des Regierungspräsidiums Karlsruhe, die Fachempfehlung zum Musterfeuerwehrhaus des Innenministeriums Brandenburg und eine Präsentation der Stadt Zossen zum Katastrophenschutz-Leuchtturm zusammen. Hessen und Baden-Württemberg sind keine Brandenburger Vorgaben.
Lage
großflächiger, lang anhaltender Stromausfall mit Folgen für fast alle Lebensbereiche
Autarke Betriebszeit
Planungsgröße 72 Stunden, Kraftstoff dafür vorhalten (Empfehlung des Regierungspräsidiums Karlsruhe, angelehnt an den BBK-Leitfaden)
Mindestleistung Netzersatzanlage
60 kVA (Empfehlung Baden-Württemberg)
Brandmeldeanlagen
Batterien nach spätestens 72 Stunden erschöpft (Mustereinsatzplan Hessen)
Gebäudefunkanlagen
nach 12 Stunden nicht mehr betriebsfähig (Mustereinsatzplan Hessen)
Bevorratung der Feuerwehr
auf 24 Stunden unabhängige Versorgung auslegen
Brandenburger Katastrophenschutz-Leuchttürme
im Land 326 geplant (Stand 08/2024, Präsentation der Stadt Zossen); 100 % vom Land gefördert
Leuchtturm-Betrieb
24 bis 72 Stunden vorgesehen, je Schicht 8 bis 10 Mitarbeitende

Selbsttest: Zu diesem Thema gibt es 18 Multiple-Choice-Fragen mit Erklärung zu jeder Antwort. Du findest den Test oben auf der Themenseite in der App.

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